Information zur Wiederholung von Prüfungen im Bachelor WI

Die Fachschaft macht auf eine Änderung der allgemeinen sowie fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelor Wirtschaftsinformatik aufmerksam. Die Bestimmungen zur Wiederholung einer Prüfung wurden geändert:

Es gilt ferner die Regelung der Allgemeinen Prüfungsordnung Bachelor:

  • §17(4) wurde geändert. Folglich stehen für die erste und zweite Wiederholung einer Prüfung vier Semester zur Verfügung.
  • Zitat:
    "Die Wiederholung einer Modulprüfung soll jeweils zum nächstmöglichen Termin erfolgen. Für die erste und zweite Wiederholung stehen insgesamt vier Semester zur Verfügung. Bei der Berechnung dieser Frist wird das Semester, in dem die Prüfung erstmalig nicht bestanden wurde, nicht mitgezählt. Wer den Fristen für die Wiederholung von Prüfungen versäumt, gelten die versäumten Prüfungen als nicht bestanden. § 26 Absatz 5 Satz 3 HochSchG ist zu berücksichtigen. Bei einem Studiengangwechsel unter Anrechnung von im bisherigen Studienverlauf nicht bestandenen Prüfungsleistungen entfallen die hier genannten Fristen zur Wiederholung. Für Modulprüfungen, die zugleich (Teil-)Prüfungen in Studiengängen mit dem Abschluss „Erste juristische Prüfung“ sind, kann die Fachprüfungsordnung abweichende Regelungen treffen."

Für alle weiteren Regelungen bitten wir in die jeweils aktuelle Version der Prüfungsordnungen zu schauen! Der FSR Winfo kann nicht für Nachteile jeglicher Art die durch diese Information entstanden sind verantwortlich gemacht werden.