Willkommen beim Prüfungsausschuss

der Masterstudiengänge Betriebswirtschaftslehre (1-Fach, Nebenfach) und Financial Management (1-Fach) im Fachbereich IV

 

Informationen:

Begrüßung und Studien-Informationen für Studierende: Montag, 23. Oktober 2023 (weitere Informationen folgen).

Terminierung der Sitzungen: Die Sitzungen des PA Master BWL werden nach Bedarf einberufen.

 

Fachprüfungsordnungen

Fachprüfungsordnungen und Informationen zum Masterstudiengang BWL

Für alle Masterstudiengänge des Faches BWL gelten zwei sich ergänzende Prüfungsordnungen:

  1. Allg. PO für die Masterstudiengänge an der Universität Trier vom 12.11.2007 inklusive der Änderungsordnungen.
    ► Allg. Prüfungsordnung
  2. Fach-PO des jeweiligen Masterstudiengangs
    ► Betriebswirtschaftslehre (1-Fach)
    ► Financial Management (1-Fach)
    ► Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach)

Bei speziellen prüfungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Hochschulprüfungsamt.

Weitere wichtige Hinweise!

1.) Prüfungsrechtsverhältnis

Die Anmeldung zu einer Klausur ist rechtsverbindlich und kann weit in die Zukunft reichen! Dies bedeutet, dass auch eine Exmatrikulation, Beurlaubung oder ein Fachwechsel nicht zu einer Entlassung aus dem Prüfungsrechtsverhältnis bzw. zu einer Beendigung der daraus erwachsenden Pflichten führt. Das Prüfungsrechtsverhältnis kann nur durch Bestehen oder endgültiges Nichtbestehen der Prüfung beendet werden.

2.) Export von BWL-Mastermodulen

Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link. Informieren Sie sich darüber hinaus bitte auch bei Ihrer jeweiligen Fachstudienberatung!
► Informationen zu den Exporten von BWL-Mastermodulen an externe Fächer

3.) Promotionsordnung

Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.
► Information zur Promotionsordnung des Fachbereich IV

Grundsatzbeschlüsse

Das Fach BWL hat auf seiner Sitzung vom 27. Mai 2010 beschlossen, dass bei Export von Wahlfächern in andere Masterstudiengänge folgende Regelungen gelten:

(1) Werden Module aus dem Masterstudiengang der BWL in andere Masterstudiengänge an der Universität Trier, z.B. im Zuge eines Wahlfaches exportiert, so sind folgende Module zu wählen:

(a) Export im Umfang von 10 LP: Es ist ein Modul aus den BWL-Spezialisierungen "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre", "Financial Economics & Risk Management", "Financial Markets & Investments" oder "Revisions- und Treuhandwesen" zu wählen.

(b) Export im Umfang von 20 LP und mehr: Ein Modul (10 LP) ist entsprechend der Regelung in a) zu wählen, während alle weiteren Module beliebig aus allen angebotenen BWL-Spezialisierungen gewählt werden können. Das Grundlagenmodul und das Forschungsprojekt sind vom Export ausgeschlossen.

(2) Die Masterstudiengänge der Soziologie, der Volkswirtschaftslehre sowie die Masterstudiengänge Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik können auch im Fall Absatz 1 a) ein beliebiges Modul aus den BWL- Spezialisierungen wählen.

(3) Zu den in einen anderen Master-Studiengang an der Universität Trier exportierten BWL-Modulen wird insgesamt ein Mal eine mündliche Ergänzungsprüfung gem. §7 der Master-Fach PO des Masterstudiengangs Betriebswirtschaftslehre der Universität Trier gewährt, wenn ein Modul nach der Wiederholung einer schriftlichen Prüfung nicht bestanden ist.

Zulassungs- und Einschreibevoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen und Einschreiberegelungen

Die Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Master-Studiengang finden Sie in § 2 der Fach-PO´s unter folgenden Links.

Betriebswirtschaftslehre (1-Fach)
Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach)
Financial Management

Weitere wichtige Hinweise

1.) Zulassungsvoraussetzung

Die inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Masterstudiengänge werden nach Eingang der Bewerbung geprüft. Der Antrag auf Prüfung kommt somit immer über das Studentensekretariat und wird nicht von den Bewerbern und Studieninteressierten gestellt. Anfragen auf Prüfung seitens der Studierenden werden nicht bearbeitet.

2.) Bewerber außerhalb der WiSo-Fächer der Uni Trier

Die inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen müssen durch den Bachelorabschluss erfüllt werden. Die nachträgliche Erfüllung durch bspw. das Nachholen wirtschaftswissenschaftlicher oder methodischer Veranstaltungen im Masterstudiengang, um die erforderliche Anzahl an Leistungspunkten zu erreichen, ist nicht möglich. Die Leistungspunkteanzahl der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Veranstaltungen muss im Bachelorzeugnis ersichtlich sein.

Ablaufschritte bei Anerkennung von Prüfungsleistungen und Einstufung in höheres Fachsemester

Hinweis:  Die Voraussetzung für Anerkennungen und die Prüfung auf Anerkennungen ist die Immatrikulation beim Studentensekretariat. Es werden keine Anerkennungen geprüft, bevor die Bewerbung / Einschreibung über das Studentensekretariat erfolgt ist.

Schritt 1:

Terminvereinbarung im Sekretariat von Herrn Univ.-Prof. Dr. Matthias Wolz (C 417, Tel. 0651/201-2681)

Schritt 2:

Zur Sprechstunde bitte einen Nachweis aller bisher erbrachten Studienleistungen mitbringen (keine Prüfung ohne vollständige Unterlagen).

Schritt 3:

Entscheidung über Anerkennung und Einstufung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Herrn Univ.-Prof. Dr. Matthias Wolz

Schritt 4:

Weiterleitung der Anerkennung und Einstufung an Hochschulprüfungsamt und Studentensekretariat

Mitglieder des Prüfungsausschusses

Professoren/innen

Univ.-Prof. Dr. Wolz, Matthias (Vorsitzender)

Univ.-Prof. Dr. Rieger, Marc-Oliver (stv. Vorsitzender)

Univ.-Prof. Dr. Muehlfeld, Katrin

Univ.-Prof. Dr. Richter, Lutz

Wissenschaftliche Mitarbeiter/innenDr. Buchberger, Andrea
sbbwlmauni-trierde
Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innenHilgers, Carolina
hilgerscuni-trierde
Studierende

Waziro, Jasmin
s4jawazi@uni-trier.de

Sänger, Alexander (Ersatzmitglied)
s4alsaen@uni-trier.de

Beratendes MitgliedLeiter/-in Amt für Studien- und Prüfungsangelegenheiten oder Vertreter/-in

Kontakt

Vorsitz des Prüfungsausschusses

Matthias_Wolz_Bild

Univ.-Prof. Dr. Matthias Wolz
Raum: C 417
Tel.: 0651-201 2681
Fax: 0651-201 3859
E-Mail: wolzuni-trierde 

Studienberatung

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Dr. Andrea Buchberger
Raum: C427
Tel.: 0651-201 2632
Fax: 0651-201 3859
E-Mail: sbbwlmauni-trierde