Grundsatzbeschlüsse
Datum | Beschluss |
23.08.2010 | Das Fach BWL hat auf seiner Sitzung vom 27. Mai 2010 beschlossen, dass bei Export von Wahlfächern in andere Masterstudiengänge folgende Regelungen gelten: (1) Werden Module aus dem Masterstudiengang der BWL in andere Masterstudiengänge an der Universität Trier, z.B. im Zuge eines Wahlfaches exportiert, so sind folgende Module zu wählen: (2) Die Masterstudiengänge der Soziologie, der Volkswirtschaftslehre sowie die Masterstudiengänge Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik können auch im Fall Absatz 1 a) ein beliebiges Modul aus den BWL- Spezialisierungen wählen. (3) Zu den in einen anderen Master-Studiengang an der Universität Trier exportierten BWL-Modulen wird insgesamt ein Mal eine mündliche Ergänzungsprüfung gem. §7 der Master-Fach PO des Masterstudiengangs Betriebswirtschaftslehre der Universität Trier gewährt, wenn ein Modul nach der Wiederholung einer schriftlichen Prüfung nicht bestanden ist. |