Ablaufschritte bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen und der Einstufung in das entsprechende Fachsemester
Hinweis: Die Voraussetzung für Anerkennungen und die Prüfung auf Anerkennungen ist die Immatrikulation beim Studentensekretariat. Es werden keine Anerkennungen geprüft, bevor die Bewerbung / Einschreibung über das Studentensekretariat erfolgt ist. |
Schritt 1:
Terminvereinbarung im Sekretariat von Herrn Univ.-Prof. Dr. Rolf Weiber (C 317, Tel. 0651/201-2619)
Schritt 2:
Zur Sprechstunde bitte einen Nachweis aller bisher erbrachten Studienleistungen mitbringen (keine Prüfung ohne vollständige Unterlagen).
Schritt 3:
Entscheidung über Anerkennung und Einstufung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Herrn Univ.-Prof. Dr. Rolf Weiber
Schritt 4:
Weiterleitung der Anerkennung und Einstufung an Hochschulprüfungsamt und Studentensekretariat