Welchen Stellenwert hat Fortbildung an der Universität Trier?

Dienstvereinbarung zur Fortbildung der Universität Trier

Sie möchten an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen: 

  • Teilnahme am Fortbildungsprogramm für nichtwiss. Mitarbeiter der Uni Trier
    Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist Dienstzeit und muss nur mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden. Es muss keine Bildungsfreistellung beantragt werden.
     
  • Außerhalb der Uni Trier:
    Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme: Formular (unter F)

 

Rechtliches

 

  • Bildungsfreistellung
    Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber. Das gilt auch für Auszubildende sowie für Beamte, Beamtinnen, Richter und Richterinnen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine insgesamt mindestens zweijährige Beschäftigung, bei Auszubildenden ein einjähriges Ausbildungsverhältnis.
  • Wie lange?
    Der Freistellungsanspruch beträgt in der Regel zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren. Für Auszubildende beträgt der Anspruch drei Tage innerhalb der Ausbildung, allerdings nur für gesellschaftspolitische Weiterbildung.
  • Verfahren:
    • Erläuterungen für Arbeitnehmer (PDF-Datei)
    • Ablaufdiagramm für Arbeitnehmer (PDF-Datei)

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz