Projekte

1. Recht der äußeren und inneren Sicherheit

Recht und Politik einer demokratischen Gesellschaft liegen in einem Spannungsfeld zweier widerstreitender Interessen: Freiheit und Sicherheit.

Beide Güter zu schützen und zu fördern ist eine fundamentale Aufgabe für einen Rechtsstaat und nicht zuletzt wegen des stetigen technischen Fortschritts immer währende und sich stets neu stellende Herausforderung.

Das Projekt soll in einem ersten Schritt dazu beitragen, die grundlegenden Bedingungen für Freiheit und Sicherheit zu bestimmen und die sich gegenseitig begrenzenden Faktoren dieser beiden Güter herauszuarbeiten. Aufbauend auf die so gefundenen Ergebnisse ist Ziel des zweiten Schrittes, konkrete Handlungsempfehlungen zur Lösung aktueller Probleme geben zu können.

 

2. Föderalismus

Der Lehrstuhl befasst sich stets mit aktuellen Themen der wesentlichen verfassungsrechtlichen Entwicklungen in Deutschland. Am 1. September 2006 ist der erste Teil der großen Föderalismusreform in Kraft getreten. Diese enthält die umfassendste Neuregelung der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Die Beiträge, die in der Form eines Sammelbandes veröffentlicht worden sind, enthalten eine ausführliche Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die Föderalismusreform, eine Bewertung im Blick auf die Entflechtung von Bund und Ländern, eine Einschätzung der Auswirkungen der Reform auf die europäische Integration und einen Ausblick auf den zweiten Teil der Föderalismusreform mit der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, wofür eine weitere Föderalismuskommission eingesetzt wurde, die sogenannte Föderalismuskommission II.

 

3. Islamisches Recht in westlichen Rechtsordnungen

3,2 Millionen Muslime leben in der BRD. Die islamische Glaubensgemeinschaft ist die drittgrößte Gemeinschaft in Deutschland. In der öffentlichen Wahrnehmung sind islamische Rechtsvorstellungen jedoch durchweg negativ besetzt. Die Scharia wird mit Unterdrückung, Steinigung und Ehrenmord verbunden, ohne dass die Grundzüge des islamischen Rechtssystems, seine Quellen, Entwicklung und Methodik näher bekannt wären.

Ziel des Projektes ist zum einen die Erarbeitung und Durchdringung des Bestandes islamischer Rechtsregeln. In einem zweiten Schritt soll die Vereinbarkeit islamischer Vorstellungen von Recht mit gegenwärtigen westlichen Rechtsordnungen untersucht werden. Ist das islamische Recht, wie häufig zu hören, unvereinbar mit dem modernen Verfassungsstaat westlicher Prägung oder gibt es Möglichkeiten der Integration?

Im Rahmen des Projektes wurden bisher zwei Seminare angeboten und in Kooperation mit dem von Professor Bernd v. Hoffmann und Professor Robbers geleiteten Institut für Rechtspolitik (IRP) ein Deutsch-Türkischer Workshop zum Thema „Law and Religion“ sowie ein internationaler Workshop zum Thema „Sharia and Western Legal Systems“ veranstaltet.

 

4. Religiöse Werte und Recht

Unter dem Gesichtspunkt der religiösen Werte und ihrer Bedeutung für das Recht findet in diesem Projekt Forschung unter anderem zu folgenden Themen statt: Das Schächten, die Frage nach „Gott im Grundgesetz“ sowie die allgemeine Frage nach den religiösen Grundlagen des Grundgesetzes. Generell handelt es bei diesem Forschungsgebiet um einen sehr dynamischen Bereich, dessen genauer Gegenstand wesentlich durch die aktuellen gesellschaftlichen Debatten geprägt und mitbestimmt wird.

Zur Aufarbeitung dieses Themenfeldes wurden Datenbanken und Sammlungen erstellt, die für Deutschland und Europa Gerichtsentscheidungen zum Religionsrecht, religionsrechtliche Gesetze und andere Materialien zum Religionsrecht zusammenbringen. Diese Arbeitsmaterialien, insbesondere zum Tragen religiöser Symbole wie des Kopftuchs, werden regelmäßig aktualisiert und stehen der Öffentlichkeit über die Internetseite des Instituts für Europäisches Verfassungsrecht zur freien Verfügung.