Mitzubringende Dokumente


Behördengänge für ausländische Studierende

Folgende Dokumente müssen Sie nach Deutschland mitbringen, weil Sie diese für verschiedene Behördengänge brauchen: 

  • 4 Kopien Ihres Reisepasses oder Personalausweises
  • 2 biometrische Passfotos
  • falls vorhanden: Eine Bescheinigung Ihrer heimischen Krankenkasse über Ihren Krankenversicherungsschutz
  • falls Sie zur Einreise ein Visum benötigen: 2 Kopien Ihres Visums
  • falls Sie nicht EU-Bürger/in sind und kein Stipendium von der Universität Trier, vom DAAD oder von der Fulbright Kommission erhalten: Eine Finanzierungsbescheinigung, ausgestellt in deutscher oder englischer Sprache, in der Ihr Stipendiengeber erklärt, dass Sie für die Dauer Ihres Studienaufenthaltes über finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 861,00 Euro pro Monat verfügen. Sollten Sie kein Stipendium erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie die notwendige Summe für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts (861 Euro x Anzahl der Monate) auf ein eigenes deutsches Bankkonto überwiesen haben.
  • Ihren Zulassungsbescheid für das Studium an der Universität Trier

Medizinische Versorgung und Krankenversicherung

Für Ihren Aufenthalt in Deutschland und für die Immatrikulation an der Universität Trier benötigen Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz.

Dieser besteht wenn Sie:

        1) eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung besitzen (z.B. AOK, Barmer, DAK, TK oder eine 
            andere gesetzliche deutsche Krankenversicherung).

oder

        2) Sie eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (gültig bis zum Ende Ihres Aufenthalts in
            Trier!) besitzen.

oder

        3) es zwischen Ihrem Heimatland und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen gibt, über das
            Sie versichert sind (Türkei oder Serbien).


► In diesen 3 Fällen sind Sie für die Immatrikulation an der Universität Trier ausreichend versichert.
 

Haben Sie keine Versicherung, wie unter Punkt 1-3 beschrieben, müssen Sie in jedem Fall vor Ihrer Ankunft in Trier eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Genaue Informationen, welche Krankenversicherung hierfür infrage kommt, erhalten Sie während des Bewerbungsprozesses. Bitte schließen Sie vorher keine Krankenversicherung für den Aufenthalt ab.


Chronische Erkrankungen und psychische Beschwerden

Studierende mit chronischen Erkrankungen oder psychischen Beschwerden sollten zusätzlich Folgendes beachten:
 

Medikamente
Wenn Sie spezielle Medikamente benötigen, informieren Sie sich bitte frühzeitig vor Ihrer Abreise, ob es diese Medikamente auch in Deutschland (leicht erhältlich) gibt. Sorgen Sie bitte dafür, dass Sie ausreichend Medikamente mit sich führen. Kontaktieren Sie Ihren Arzt und ggf. die Zollbehörden (Stichwort: Einfuhrbestimmungen).
 

Ärztliche oder psychologische Betreuung
Wenn Sie unter einer chronischen Erkrankung leiden oder während Ihres Aufenthalts psychologische Betreuung benötigen, bitten wir Sie, uns dies so früh wie möglich, spätestens aber nach Erhalt Ihres Zulassungsbescheides mitzuteilen, damit wir gemeinsam mit Ihnen in Ruhe entsprechende Vorkehrungen treffen können.
Die medizinische Versorgung in Trier ist sehr gut, aber die Wartezeiten für einige Fachärzte können recht lang sein und wir möchten gemeinsam mit Ihnen sicherstellen, dass Sie von Anfang an die medizinische Versorgung erhalten, die Sie benötigen.
Keine Sorge, diese Informationen werden natürlich streng vertraulich behandelt!