Richtlinien für das Berufspraktikum

Stand 05.12.2023

Sämtliche Angelegenheiten zum Berufspraktikum laufen über Prof. Dr. Stefan Lötters (Raum N205). Zu Fragen zum Berufspraktikum sowie Genehmigungen bitte ausschließlich die Sprechstunde nutzen. Zeiten stehen jeweils angeschrieben an der Tür zu Raum N205.

In der vom Ministerium genehmigten Prüfungsordnung für den B.Sc.-Studiengang Umweltbiowissenschaften (UBW) wird für das 6. Semester ein Berufspraktikum vorgeschrieben (Modul BA6UBW020 "Berufspraktikum").

Das Berufspraktikum ist in der vorlesungsfreien Zeit abzulegen. Um die notwendige Flexibilität bei der zeitlichen Planung des Praktikums zu gewährleisten, wird empfohlen, das Praktikum zwischen dem 3. und 5. Semester durchzuführen, die Anrechnung der Leistung erfolgt im 5. oder 6. Fachsemester nach der Präsentation (Seminarvortrag).  Forschungsarbeiten bzw. -daten für die Bachelorarbeit sollen nicht während des Berufspraktikums erstellt oder erhoben werden.

Dauer

Der zeitliche Umfang des Berufspraktikums beträgt mindestens sechs Wochen (berechnet über Workload). Es wird aber empfohlen, das Berufspraktikum über einen Zeitraum von acht Wochen durchzuführen. Das Praktikum sollte nach Möglichkeit in einem Stück abgelegt werden. Eine Praktikumswoche entspricht der Wochenarbeitszeit des jeweiligen Betriebes. Durch Urlaub, Krankheit oder sonstige persönliche Gründe ausgefallene Arbeitszeit muss nachgeholt werden. Die Arbeitszeit ist von dem Praktikumsbetrieb zu bestätigen. Das Berufspraktikum kann auch in zwei Teilen (bei zwei Behörden / Unternehmen / Einrichtungen) abgelegt werden. In diesem Fall beträgt die Mindestdauer eines Praktikums vier Wochen.

Bitte vorab das Praktikum genehmigen lassen!

„Die Praktika sind jeweils (in der Regel spätestens 4 Wochen) vor Antritt der Praktikumstätigkeit – ausschließlich – in der Sprechstunde bei Herrn Stefan Löttersgenehmigen zu lassen (mit Angabe des Betriebs/ der Abteilung, möglicher Aufgaben während des Praktikums und Zeitraum des Praktikums).“

 

Den Studierenden ist ein Praktikumszeugnis auszuhändigen, das in Kopie spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Tätigkeit als PDF per E-Mail  bei Herrn Lötters einzureichen ist.

Referat

Über die Tätigkeiten während des Praktikums ist im Anschluss an das Berufspraktikum in dem zum Modul gehörigen Seminar (Seminar findet im Sommer- und Wintersemester statt) ein Referat im Umfang von 15 Minuten zu halten. Bewertungskriterien sind die äußere und formale Gestaltung der Folien, wie das Referat gehalten wurde (Präsentationsweise) sowie der fachliche Inhalt. Im Referat wird im Falle von zwei Berufspraktika nur eines davon vorgestellt. Dies ist im Vorfeld des Seminars mit Herrn Lötters abzusprechen.

Achtung: Ab dem SoSe 2022 sind für die Vergabe von Leistungspunkten nur noch die regelmäßige Teilnahme am Seminar und der Seminarvortrag Voraussetzung. Der Bericht entfällt.