Aufenthaltserlaubnis

Je nach Staatsangehörigkeit muss bei einem Aufenthalt von über drei Monaten eine Aufenthaltserlaubnis beim Amt für Ausländerangelegenheiten der Stadt Trier beantragt werden.

Keine Pflicht zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie eine Staatsangehörigkeit aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben, brauchen Sie keine Aufenthaltserlaubnis. Bei einem Aufenthalt von über 3 Monaten müssen Sie sich jedoch beim Bürgeramt registrieren. Dort erhalten Sie eine Meldebescheinigung und eine Freizügigkeitsbescheinigung. 

Voraussetzungen für die Erteilung einer Freizügigkeitsbescheinigung

  • Finanzierungsnachweis über den gesicherten Lebensunterhalt 
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz  

Pflicht zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie eine Staatsbürgerschaft eines Landes haben, das nicht zur EU oder dem EWR gehört, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise bzw. vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Visums beim Amt für Ausländerangelegenheiten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies gilt auch für Staatsbürger/innen aus Staaten wie z.B. den USA, die zunächst ohne Visum einreisen können.

Benötigte Dokumente

Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Finanzierungsnachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (z.B. Arbeitsvertrag oder Stipendienzusage mit Angabe des Gehalts bzw. der Stipendienhöhe)
  • Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes 
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
  • Passfoto
  • bei Ehepartner/Kindern: Heiratsurkunde/Geburtsurkunde (Anmerkung: Bei ausländischen Heirats- und Geburtsurkunden ist eine Übersetzung durch eine staatlich anerkannte Übersetzerin oder einen staatlich anerkannten Übersetzer erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.)

Wichtig:

Ihre Aufenthaltserlaubnis erlischt sofort, wenn Sie keinen gültigen Pass mehr besitzen oder das Bundesgebiet für mehr als sechs Monate verlassen.