Verordnungsentwurf des Ministeriums der Justiz: Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO)

JAPO

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Müssen wir bald all unsere Gesetze wegschmeißen?!

Die bisherige Möglichkeit zur Vornahme einfacher Unterstreichungen oder Hervorhebungen soll mit Wirkung zum 01. August 2023 entfallen, und das ohne (!) Übergangsregelung - so der § 6 Abs. 2 S. 3 des Verordnungsentwurfs der JAPO des Ministeriums der Justiz (Stand: 24. März 2023).

Betroffen hiervon sind die Studierenden der Universitäten in Trier und Mainz sowie alle Referendarinnen und Referendare in Rheinland-Pfalz.

Wir lehnen diese geplante Änderung ab und planen hierzu unter anderem die Abgabe einer Stellungnahme. Dabei stehen wir in Abstimmung mit der studentischen Vertretung im Fachbereichsrat, den AG-Sprecher*innen der Referendare in Rheinland-Pfalz sowie dem FSR Mainz. Gleichfalls erhoffen wir uns durch Kontaktaufnahme mit den Jugendorganisationen der im Landtag vertretenen Fraktionen bzw. Parteien und dem Deutschen Richterbund (Landesverband Rheinland-Pfalz) die Bündelung von Stimmen und Ressourcen, um die geplante Änderung abwenden zu können.

Insbesondere befürchten wir die Umsetzung jener Regelung innerhalb der universitären Studien- und Prüfungsordnung. Neben den daraus erwachsenden finanziellen Belastungen in mehreren hundert Euro Höhe, die vor allem Studierende in der Examensvorbereitung und Referendarinnen und Referendare treffen, hat dies nun immense Auswirkungen auf die Vorbereitung für das erste oder zweite Staatsexamen. Nach jahrelanger Praxis und Arbeit am (markierten) Gesetz binnen weniger Monate dieses Lernsystem komplett zu verwerfen ist ein Unding und setzt Studierende enormen Belastungen aus.

Reform, ja - nur eben anders.

Wie findest Du die geplanten Änderungen?

Schreib uns Deine Meinung und Argumente gerne per Mail (fsjura@uni-trier.de), auf Instagram (@fsrjuraunitrier) oder wende dich gerne auch direkt an das Landesprüfungsamt sowie das zuständige Justizministerium.

Liebe Grüße

Eure Fachschaft

 

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