Moot Court

2017/2018 - Die Universität Trier beim siebten Moot Court des Bundesarbeitsgerichts

Auch beim diesjährigen Moot Court Wettbewerb des Bundesarbeitsgerichts wurde die Universität Trier von einem engagierten Team bestehend aus drei Studentinnen erfolgreich vertreten. Der im zweijährigen Rhythmus stattfindende Wettbewerb umfasst ein simuliertes Gerichtsverfahren, bei dem Teams von Universitäten aus ganz Deutschland ihre juristischen und rhetorischen Fähigkeiten im Arbeitsrecht unter Beweis stellen können. Dies geschieht durch einen vorbereitenden Schriftsatz und eine mündliche Verhandlung in den Räumen des Bundesarbeitsgerichts. Schwerpunkt des Rechtsstreits bildete dieses Jahr das Urlaubsrecht mit einigen aktuellen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Digitalisierung und ständiger Erreichbarkeit des Arbeitnehmers stellen. Die Trierer Teilnehmerinnen Johanna Kunze, Katharina Schröder und Lydia Wolff vertraten in dem Wettbewerb die Arbeitgeberseite. Der Arbeitgeber ist von dem Arbeitnehmer auf Urlaubsneugewährung und auf Zahlung von Urlaubsentgelt in Anspruch genommen worden. Am Tag der Verhandlung, dem 18.01.2018, wurden die 29 teilnehmenden Teams zunächst in der Vorrunde in vier Gruppen eingeteilt und trugen dann vor jeweils drei Richtern des Bundesarbeitsgerichts ihre Argumente vor. Aus jeder der Gruppen erreichte ein Team das Halbfinale. Höhepunkt des Tages war schließlich das Finale, bei dem die beiden besten Teams um den Sieg kämpften. Johanna Kunze, Katharina Schröder und Lydia Wolff erhielten in der Vorrunde von den Richtern des Bundesarbeitsgerichts große Anerkennung für ihren souveränen Auftritt und einen gelungenen Schriftsatz, verpassten jedoch knapp den Einzug in das Halbfinale. Das Team wurde vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht von Professor Dr. Thomas Raab betreut. Herr Prof. Raab und seine Mitarbeiterin Katarina Kolak standen dem Team als Ansprechpartner für alle Fragen und Schwierigkeiten im Laufe der Wettbewerbsvorbereitung zur Verfügung. Die etwa sechsmonatige Vorbereitung des Teams umfasste einen Besuch bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Köln, wo Johanna Kunze, Katharina Schröder und Lydia Wolff mit dem Team von Frau Rechtsanwältin Dr. Angela Emmert, einer Alumna des Trierer Fachbereichs Rechtswissenschaft, über den Sachverhalt und die aufgeworfenen juristischen Probleme diskutieren konnten. Bei einer zusätzlich stattfindenden Generalprobe konnten die Teilnehmerinnen unterstützt durch Dr. Nicole Gietzen, Juristin der Daimler AG, Stuttgart und Dr. Nina Tautphäus, Richterin der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit, ebenfalls beide Absolventinnen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen des Trierer Fachbereichs Rechtswissenschaft, die Verhandlungssituation simulieren und somit für den „Ernstfall“ vor dem BAG proben. Ein besonderer Dank gilt auch dem Juristen Alumni Trier e.V. für die finanzielle Unterstützung des Moot Court Teams. Sowohl durch die Vorbereitung als auch durch den Wettbewerb selbst konnten die Teilnehmerinnen wertvolle Einblicke in die juristische Praxisarbeit erlangen und insbesondere ihre rhetorischen Fähigkeiten verbessern. Die Teilnahme am Wettbewerb stellte somit eine abwechslungsreiche und sehr lehrreiche Ergänzung zum juristischen Studium dar.

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2015/2016 - Zwei Trierer Teams repräsentieren die Universität Trier erfolgreich

Am 21. Januar 2016 fand zum sechsten Mal der arbeitsrechtliche Moot-Court-Wettbewerb vor dem  Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt statt. Auch dieses Jahr stieß der Wettbewerb auf großen Zuspruch und enorme Begeisterung bei den Studierenden in ganz Deutschland. Von den insgesamt 32 Teams – damit wurde auch dieses Jahr die höchst zulässige Teilnehmerzahl erreicht -  repräsentierten gleich zwei Teams die Universität Trier erfolgreich. Die Studierenden Sebastian Karges, Katarina Kolak und Anna Simanowski (s.Foto) bildeten das erste Team. Sie wurden von Prof. Dr. Thomas Raab, dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Sebastian Denke und den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Ruth Göbel und Stella Neuerburg betreut. Das zweite Team setze sich zusammen aus Hanna Alff, Arabel Geyer und Fernando Koch. Deren Betreuung übernahmen Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter und die wissenschaftlichen Mitarbeiter Thomas Klein und Marius Mietzner vom Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU) an der Universität Trier.

Bei dem im zweijährigen Turnus stattfindenden Wettbewerb haben sich zunächst alle teilnehmenden Teams in einer Vorrunde zu beweisen. Nachdem ihnen vom BAG die Rolle des Klägers oder des Beklagten zugewiesen wird, dürfen sie auf Grundlage eines vorgegebenen Sachverhalts entsprechende Schriftsätze verfassen. Nach Ende der Bearbeitungszeit und Abgabe aller Schriftsätze wird den Teams der jeweilige gegnerische Schriftsatz als Basis für die mündliche Verhandlung vor den Richtern und Richterinnen des BAG zugesandt. Für den Verhandlungstag werden alle Teams in vier Gruppen mit jeweils acht Teams aufgeteilt. Die Gruppenbesten ziehen in das Halbfinale ein. Ab dem Halbfinale verhandeln die Teams in nunmehr gewechselten Parteirollen über eine Fallabwandlung. Im Finale stehen sich schließlich die zwei besten Teams vor dem „großen Senat“ des BAG mit fünf Richtern/-innen gegenüber.

Dieses Jahr durften beide Trierer Teams für die beklagte Prozesspartei kämpfen: Ein gemeinnütziger Bürger- und Kulturverein wurde auf Lohnzahlung aus einem als Mitgliedschaftsvolontariat bezeichneten Rechtsverhältnis verklagt. Dieser Fall barg eine Vielzahl an grundlegenden und bislang noch ungelösten, spannenden Rechtsproblemen in sich. Zur Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung vor dem BAG wurden beide Teams von den ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeitern der Universität Trier Dr. Sandra Gitzel (Richterin am Landgericht Mainz), Dr. Jacek Kielkowski (Rechtsanwalt bei Noerr) und Michael Vogel (Richter, aktuell abgeordnet zum Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) mit großem Engagement tatkräftig unterstützt. Diese führten mit den Teams eine authentische, in den Gerichtssälen des LAG Mainz stattfindende Generalprobe durch. Auch der Juristen Alumni Trier e.V. trug durch seine finanzielle Unterstützung des Dreierteams Sebastian Karges, Katarina Kolak und Anna Simanowski einen Beitrag zum Erfolg bei.

Beide Teams der Universität Trier erhielten für ihr Auftreten in der mündlichen Verhandlung viel Lob von den Bundesarbeitsrichtern/-innen. Den schwierigen Einzug in das Halbfinale verpassten sie nur knapp. Sebastian Karges, Katarina Kolak und Anna Simanowski mussten sich in der Vorrunde einem der späteren Finalisten des Wettbewerbs geschlagen geben, dem Team der Universität Halle-Wittenberg. Im Finale konnte sich schließlich ein Team der Bucerius Law School aus Hamburg durchsetzen.

Dank der Großzügigkeit und des Engagements zahlreicher Verlage für den juristischen Nachwuchs konnten in diesem Jahr jedem Teilnehmer Bücherpreise durch das BAG überreicht werden.

Ziel des Moot-Courts ist es, Rhetorik und freie Rede angehender Juristen zu fördern und zu schulen, sowie einen einmaligen Einblick in den beruflichen Alltag eines Juristen zu gewähren. Die Studierenden sind in der mündlichen Verhandlung vor den Richtern/-innen des BAG aufgefordert, Argumente der Gegenseite gezielt und überzeugend zu entkräften und auf Nachfragen des Gerichts souverän zu reagieren. Gerade die Schulung und Entwicklung rhetorischer Fähigkeiten kommt im Studium viel zu kurz. Dabei ist die Fähigkeit, mit Überzeugungskraft vorzutragen, ein entscheidendes Werkzeug eines hervorragenden Juristen. Die Teilnahme an dem arbeitsrechtlichen Moot-Court ermöglicht es den Studierenden, sich in dieser Hinsicht fortzuentwickeln und stellt ein einmaliges Erfolgserlebnis dar, das man sich nicht entgehen lassen sollte. Daher dient die Teilnahme an diesem Wettbewerb den künftigen Juristen der Universität Trier zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung.

Nähere Informationen zum Moot-Court-Wettbewerb des BAG finden Sie hier.

2011/2012 - Trierer Teams schneiden beim Moot-Court hervorragend ab

Peter Esch, Simon Adams und Stella Neuerburg

Bei dem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) ausgerichteten arbeitsrechtlichen Moot-Court-Wettbewerb haben zwei Teams der Universität Trier die Richter überzeugt. Diese Veranstaltung, die alle zwei Jahre stattfindet und am 19. Januar in Erfurt zum vierten Mal ausgetragen wurde, ist Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studenten der Rechtswissenschaft. Der Moot-Court zielt darauf ab, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen.

Das erste Trierer Team mit Victoria Sittner (7. Fachsemester) und Thomas Klein (5. Fachsemester) belegte einen hervorragenden zweiten Platz. Sie wurden durch das Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft (IAAEG) an der Universität Trier in Person von Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter, Dr. Johannes Heuschmid und Boris Alles betreut. Das zweite Team bildeten Simon Adams (7. Fachsemester), Peter Esch (9. Fachsemester) und Stella Neuerburg (7. Fachsemester), die von Prof. Dr. Thomas Raab und dessen Mitarbeiterin Nicole Gietzen betreut wurden.

Den Studenten wurde die Aufgabe gestellt, in einem vorgegebenen juristischen Sachverhalt für fiktive Prozessparteien zu kämpfen: In diesem Jahr drehte sich der Prozess um die Rückzahlung von Fortbildungskosten. Die Studenten vertraten vor Gericht die gegensätzlichen Anliegen der Parteien. Dazu mussten sie einen Schriftsatz erstellen und in einer mündlichen Verhandlung vor einer aus Richtern des BAG bestehenden Jury ihre Argumente vortragen.
Insgesamt traten 32 studentische Teams von 17 bundesdeutschen Hochschulen vor den Moot-Court. Damit war die höchst zulässige Teilnehmerzahl - ebenso wie vor zwei Jahren - erreicht worden. Die Teams traten in vier Gruppen an. Jeweils das beste Team der Gruppe erreichte das Halbfinale. Die Sieger des Halbfinales traten am Schluss im Finale vor dem „großen Senat“ mit fünf Bundesrichtern gegeneinander an. Das Dreierteam der Universität Trier scheiterte in der Vorrunde ganz knapp als Gruppenzweiter, nahm aber viel Lob der Jury mit nach Hause. Das Zweierteam aus Victoria Sittner und Thomas Klein erreichte sogar das Finale und musste sich dort nur einem Team der Bucerius Law School aus Hamburg geschlagen geben. Der zweite Platz war der verdiente Lohn für eine überzeugende Vorstellung. Wie bereits bei den vergangenen Wettbewerben zeigten die Studenten aller Teams insgesamt ein beeindruckendes Engagement für arbeitsrechtliche Fragestellungen sowie ansprechende fachliche und rhetorische Leistungen.