Modul: Rechnungswesen

RW IV: Besonderheiten der Rechnungslegung und Prüfung von KI und FI

Fallstudienübung

 

Lernergebnisse / Kompetenzen
Im Rahmen des Moduls Rechnungswesen werden die Grundlagen der „Sprache eines Unternehmens“, mit der die betrieb(swirtschaft)liche Realität an die Unternehmensumwelt kommuniziert wird, vermittelt. Ziel ist es dabei, den Studierenden zum Einen die Perspektive des Bilanzerstellers nahezubringen (Bilanzpolitik), zum Anderen aber auch den kritischen Umgang mit Planungs- und Kontrollinstrumenten im Rahmen der Unternehmenssteuerung zu vermitteln. Dies ist notwendige Grundlage für eine spätere Tätigkeit in einem prüfenden oder beratenden Beruf und nimmt die Perspektiven eines Prüfers/Beraters als Dienstleister sowie des Prüfers/Beraters eines (Dienstleistungs-) Unternehmens ein.

Inhalte
Ziel der Vorlesung ist es, den Studenten zunächst einen kurzen Überblick über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Banken, Finanzdienstleister und Investmentfondsgesellschaften zu vermitteln. Aufgrund dieser besonderen Vorschriften ergeben sich erweitere Prüfungsanforderungen. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf den Besonderheiten und aktuellen Entwicklungen in der Rechnungslegung bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und  Investmentfondsgesellschaften. Dabei werden sowohl die wesentlichen Erfordernisse nach HGB, nach RechKredV (Rechnungslegungsverordnung für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute) als auch IFRS thematisiert.

Lehrformen
Fallstudienübung oder Seminar

Verwendbarkeit des Moduls Rechnungswesen - RW
Exportmodul der BWL an die Masterstudiengänge der Fächer Mathematik, Wirtschaftsinformatik, Soziologie, Volkswirtschaftslehre, Medienwissenschaft, Politikwissenschaft und Psychologie.

Teilnahmevoraussetzungen
formal/inhaltlich: keine

Prüfungsformen
Bestehen einer Hausarbeit und/oder Präsentation zu RW II, RW III oder RW IV, danach Klausur (120 Min.) über RW I.

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten:
Bestehen der Modulklausur.
Prüfungsvorleistung:  Bestehen einer Hausarbeit und/oder Präsentation zu RW II, RW III oder RW IV.

Stellenwert der Note in der Endnote (Modul):
10/120

Häufigkeit des Angebots:
jedes Wintersemester

Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende:
Prof. Dr. Matthias Wolz und Mitarbeiter; ggf. Honorarprofessoren, Lehrbeauftragte und Gastreferenten

Sonstige Informationen:
Zu belegen sind die Pflichtveranstaltung RW I sowie eine der Wahlpflichtveranstaltungen RW II - RW IV. Die Pflichtveranstaltung wird jedes Wintersemester, aus den Wahlpflichtveranstaltungen wird mindestens eine pro Wintersemester angeboten. Die Prüfungsvorleistung geht zu 25 % in die Modulnote ein.