Einreise und Visum

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) wird je nach Staatsangehörigkeit ein Visum benötigt. Informieren Sie sich deshalb bitte bei einer deutschen diplomatischen oder konsularischen Vertretung in Ihrem Heimatland über die gültigen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.

 

Keine Visumspflicht

Wenn Sie Staatsbürger eines Landes der Europäischen Union (EU) oder der Staaten Island, Norwegen und Lichtenstein sowie Schweiz, Israel, USA, Kanada, Japan, Südkorea, Neuseeland, Australien oder Brasilien sind, benötigen Sie zur Einreise in die BRD kein Visum.

 

Visumspflicht

Wenn Sie Staatsbürger eines anderen Landes sind, brauchen Sie zur Einreise in die BRD ein Visum. Das Visum muss bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Visums unter Umständen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung.

Einschreibung zur Promotion an der Universität Trier

Wenn Sie sich an der Universität Trier zur Promotion immatrikulieren, brauchen Sie zur Einreise in die BRD ein Visum, das zur Aufnahme einer Promotion in der BRD berechtigt. Das Visum beantragen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Bei der Beantragung des Visums ist unter anderem der Zulassungsbescheid der Universität Trier vorzulegen.

Beschäftigung oder Forschungsaufenthalt an der Universität Trier

Wenn Sie an der Universität Trier beschäftigt sind oder einen Forschungsaufenthalt absolvieren, brauchen Sie zur Einreise in die BRD ein Visum. Das Visum beantragen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Je nachdem für wie lange Sie nach Deutschland kommen möchten, beantragen Sie ein Schengen-Visum (Aufenthaltsdauer bis zu drei Monaten) oder ein nationales Visum (Aufenthaltsdauer über drei Monate). Nur das nationale Visum kann später in eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.

 

Visumgebühr

Die Erteilung des Visums ist gebührenpflichtig. Weitere Informationen erhalten Sie an der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.