Krankenversicherung

Während Ihres Promotionsstudiums an der Universität Trier müssen Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben. Wie Sie versichert sind bzw. wie Sie sich selbst versichern müssen ist abhängig von der Finanzierung Ihrer Promotion bzw. Ihres Forschungsaufenthaltes. 

 

Stipendium 

In vielen Stipendien ist eine Krankenversicherung nicht eingeschlossen. Dies bedeutet, dass Sie sich selbst versichern müssen. Prüfen Sie in diesem Fall zunächst, ob Ihre Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland Ihnen ausreichenden Versicherungsschutz für einen Langzeitaufenthalt in Deutschland bieten kann. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich zusätzlich versichern oder einer deutschen Krankenkasse beitreten.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenkassen - private und gesetzliche. Generell sind die monatlichen Beiträge für eine private Krankenversicherung höher. Da sich die Beiträge beim Versichertenstatus von Promovierenden jedoch nicht erheblich unterscheiden (ca. 180€/Monat), wird oft der Abschluss einer privaten Krankenversicherung empfohlen, da deren Leistungen umfangreicher sind. Generell haben Promovierende jedoch die freie Wahl. 

Neben einer Versicherung bei einer regulären deutschen Krankenkasse besteht für internationale Promovierende die Möglichkeit, eine Reiseversicherung für einen Aufenthalt in Deutschland für einen Zeitraum von bis zu 60 Monaten abzuschließen. 

Desweiteren bietet der DAAD Gruppen-Krankenversicherungen für internationale Promovierende an. 

 

Beschäftigung an der Universität Trier

Bei einer Beschäftigung (mit einem Einkommen über 450€) an der Universität Trier oder einem externen Unternehmen erhalten Sie einen Arbeitsvertrag und sind dadurch automatisch sozialversichert.

Folgende Sozialversicherungen sind im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben: 

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung

In die einzelnen Versicherungen zahlen in der Regel sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer anteilig ein. Der Anteil des Arbeitnehmers wird von dessen Bruttolohn abgezogen. Abhängig vom Einkommen kann zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversichung gewählt werden. 

Für weiterführende Fragen, z.B. inwiefern Ihre Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland Ihnen ausreichenden Versicherungsschutz bieten kann und Sie von der deutschen Krankenversicherung befreit werden können oder z.B. ob die in Deutschland gezahlten Versicherungsbeiträge auf Ihre Versicherungen im Heimatland angerechnet werden können, konsultieren Sie bitte das Internetportal "Researchers in motion": Euraxess.