Registrierung beim Bürgeramt der Stadt Trier

Für internationale Wissenschaftler/innen, die sich in einem Zeitraum von über 3 Monaten in Trier aufhalten, besteht eine Meldepflicht bei den staatlichen Behörden. Bei einem Aufenthalt unter 3 Monaten ist eine Registrierung bei den Behörden nicht obligatorisch. Benötigt man jedoch eine Steuer ID und/ oder möchte ein Bankkonto eröffnen, so ist eine Meldebescheinigung erforderlich.

Registrierung des Wohnsitzes in der Stadt Trier

Die Registrierung beim Bürgeramt der Stadt Trier muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in Ihre Unterkunft vorgenommen werden. Ein Termin für die Anmeldung des Wohnsitzes in der Stadt Trier kann über dasOnline-Portaloder über die Behördennummer 115 gebucht werden.

Benötigte Dokumente

Bei der Anmeldung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei verheirateten Personen: Heiratsurkunde
  • Bei Kindern: Geburtsurkunde
  • (Anmerkung: Bei ausländischen Heirats- und Geburtsurkunden ist eine Übersetzung durch eine staatlich anerkannte Übersetzer oder eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.)