Informationen zum Pflichtwechsel in die neue Prüfungsordnung und PORTA:

Am 01.04.2015 ist planmäßig die alte Prüfungsordnung der WiSo-Kernfächer ausgelaufen. Da dies in Überschneidung mit der Systemumstellung auf Porta geschehen ist, wurden zuerst die Leistungen der Studenten nach alter PO in Porta übertragen. Das HPA und der Prüfungsausschuss bearbeiten nun die Pflichtwechselfälle. Aufgrund der Menge an Studenten, bitten wir um Ihr Verständnis, dass dies einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Der gesamte Wechsel verläuft vollkommen automatisch. Sie müssen daher weder dem Prüfungsausschuss noch dem HPA schreiben.

Informationen zu Klausuren:

Sie finden ein Merkblatt zu den Klausuren in den drei WiSo-Fächern unter folgendem Link.

Soziologie-Klausuren im Sommersemester 2015:

Im Sommersemester 2015 werden für all jene Studenten, die nach dem Pflichtwechsel noch eine Teilleistung in Soziologie leisten müssen - und diese auch vor dem Wechsel noch nicht durch ein Prüfungsverhältnis angefangen haben - folgende Prüfungen angeboten:

KuG1: Soziologische Theorien (Endreß), Nummer: 14302678, Montag 14-16 Uhr HS 6

KuK III: Wissen (Bischur), Nummer: 14302707, Montag 16-18 Uhr HS 5

SuW I: Sozialpolitik im internationalen Vergleich (Dallinger), Nummer: 14302664, Dienstag 8-10 Uhr HS 1

URD III: Organisation (Maurer), Nummer: 14302641, Donnerstag 10-12 Uhr HS 4

 

 

Wechsel der Prüfungsordnung in die reakkreditierte Bachelor-PO

Auf Antrag ist ein Wechsel in die reakkreditierte Fachprüfungsordnung, die neue PO, für die integrierten Bachelorstudiengänge ab dem Wintersemester 2013/14 möglich. Ein Wechsel zurück in die "alte" Prüfungsordnung ist dann nicht mehr möglich. Der Antrag ist nach Abgabe nicht mehr widerrufbar.

Den Antrag finden Sie hier: Antrag auf Wechsel der Fachprüfungsordnung

Wichtige Regelungen für den PO-Wechsel

1. Alle Prüfungen nach der alten PO werden bis einschließlich zum WiSe 2014/15 angeboten. In der Regel werden die Vorlesungen zu den Veranstaltungen der neuen PO angeboten. Die Inhalte der Prüfungen können daher ggf. an die neuen Vorlesungen angepasst sein.

2. Für den Wechsel in die neue PO benötigen Sie folgende Dokumente: Ausgefüllten Antrag auf Wechsel der Fachprüfungsordnung, offizieller Leistungsbescheid über alle bestandenen und nichtbestandenen Leistungen (erhältlich beim HPA).

3. Man kann solange wechseln, wie man den Bachelorstudiengang in der alten PO noch nicht komplett bestanden hat, also alle Prüfungen geschrieben hat, die nötig sind, um die vollen 180 Leistungspunkte zu erbringen. Die Bachelorarbeit stellt dabei kein besonderes Modul dar.

4. Da nur komplette Module anerkannt werden können, ist ein Wechsel nur dann möglich, wenn keine Module nach neuer PO bestehen, in denen Teilleistungen erbracht wurden. Alle Module müssen also abgeschlossen sein, oder komplett unangetastet. Bisher erbrachte Teilleistungen können nicht verfallen, um 90 minütige Prüfungen, welche diese Teilleistungen beinhalten, neu zu schreiben! Besteht in einem Modul ein offenes Prüfungsverhältnis, so kann ebenfalls nicht in die neue PO gewechselt werden.

5. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie einen angestrebten Prüfungsordnungswechsel mindestens 1 Monat vor der nächsten Prüfungsphase einreichen. Sollte ein Antrag kurzfristig gestellt werden, kann nicht gewährleistet werden, dass die Prüfungsanmeldungen fristgerecht funktionieren bzw. eventuell irrelevante Prüfungen noch fristgerecht abgemeldet werden!

6. Wenn Sie fragen haben zum Prüfungsordnungswechsel, wenden Sie sich bitte als Volks- und Betriebswirte an Herr Nöckel (noeckeluni-trierde) und als Sozialwissenschaftler an Dr. Daniel Bischur (bischuruni-trierde). Informieren Sie sich bitte vorher selbstständig und hören Sie nicht auf etwaige Gerüchte!

7. Bei der Anerkennung der Module werden gemäß § 16 der allgemeinen Bachelorprüfungsordnung der Universität Trier die Noten zugunsten der Studenten gerundet. So ergibt sich beispielsweise aus einer 1,0 und einer 1,7 eine Modulnote von 1,3. Etwaige Sonderregelungen zur Gewichtung bestimmter Teilnoten finden Sie in der Informationspräsentation bzw. den Äquivalenztabellen.

Wichtige Regelung für Betriebswirte und Sozialwissenschaftler:

Für das Modul WISO-Integration I wurde folgende Vereinfachung beschlossen. Im Fach VWL können zwei beliebige Prüfungen aus den Bereichen der Vertiefung oder Spezialisierungen der alten PO als Modul WISO-Integration I angerechnet werden. Für das Modul Modul WISO-Integration II gilt dies nicht. Hier sind die Äquivalenzen aus der o.g. Liste zu verwenden.

Die Präsentation zum Wechsel der Fach-PO finden Sie hier:

25.10.2013 Präsentation zum Wechsel der Fach-PO

Die Äquivalenzen des "alten" Studienganges zum reakkreditierten Studiengang finden Sie nachfolgend:

Äquivalenzen im reakkreditierten Studiengang BWL

Äquivalenzen im reakkreditierten Studiengang VWL

Äquivalenzen im reakkreditierten Studiengang Sozialwissenschaften