Die allgemeine Laborordnung

Um Beschwerden und Unmut über den Zustand der Verhaltenslabore zu vermeiden, bitten wir alle Nutzer*innen der Verhaltenslabore folgende Hinweise sorgfältig zu lesen und umzusetzen!

Die Verhaltenslabore stehen ausschließlich zu Forschungszwecken (Bachelor- und Masterarbeiten, Dissertationen, Forschung und Forschungspraktika) zur Verfügung. Verantwortlich für die Einhaltung der Laborordnung ist die jeweilige Studienleitung (Doktorand*in, Postdoc, Abteilungsleiter*in), die die Verhaltenslabore reserviert bzw. Andere mit einer Erhebung beauftragt.

Die Verhaltenslabore können im laufenden Semester maximal 3 Wochen für eine Erhebung reserviert werden, bei einer längeren Reservierung wird eine schriftliche Begründung der Studienleitung (Doktorand*in, Postdoc, Abteilungsleiter*in) über den Studienverlauf und die Anzahl der Versuchspersonen benötigt. In den Semesterferien gilt eine andere Regelung, da in dem Zeitraum die Kapazitäten nicht ausgelastet sind. Aufgrund der hohen Anzahl von Erhebungen ist so eine gerechte Verteilung der Erhebungszeiten gewährleistet.

Anforderung an den Raum und die Kabinen

  • Im Verhaltenslabor bitte nicht essen und trinken.
  • Die Verhaltenslabore werden absolut saubergehalten (das schließt Monitore, Keyboards, Fenster, Türen etc. ein).
  • Ebenso wird jedes Verhaltenslabor in sauberem und aufgeräumtem Zustand an die nächste Erhebung übergeben (z.B. liegen keine Fragebögen mehr herum, der Boden ist sauber etc.).
  • Kabinen bitte nach dem Experiment offen stehen lassen zum Lüften.
  • Die Fenster an den Kabinen bitte, falls für ein Experiment abgedeckt, anschliessend von der Abdeckung befreien.
  • Bitte keine Befestigungen von handschriftlichen Hinweisen an den Außentüren der Verhaltenslabore anbringen (Hinweise an die Versuchspersonen als Handzettel ausdrucken und nach dem Experiment ebenfalls aus den Kabinen entfernen). Selbst angebrachte Hinweise werden entfernt.
  • Sollten reservierte Verhaltenslabore nicht (mehr) benötigt werden, dies bitte umgehend  der Laborleitung  mitteilen.

Anforderungen an die Versuchspersonenplätze

  • Die Anmeldung an den PCs in den Verhaltenslaboren erfolgt unter einem allgemeinen Benutzerkonto für Versuchsleiter*innen!
  • Keine eigenständige Installation von Software auf den PCs der Verhaltenslabore (Software wird gegebenenfalls nach Absprache ausschließlich von der studentischen Hilfskraft oder der Laborleitung installiert)!
  • Bei Verwendung von USB-Sticks ist darauf zu achten, dass diese frei von Viren oder anderer Malware ist!
  • Daten/Unterlagen sind nach Abschluss der Erhebung vom Desktop des Experimentallogins zu entfernen.
  • Tastaturen, Maus und Tisch bitte frei von z.B. Aufklebern etc. halten.
  • Bei Problemen mit Hard- und/oder Software ist umgehend die Laborleitung zu informieren!

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Durchführung der Experimente zu gewährleisten ist es unbedingt notwendig, dass sich alle Versuchsleiter*innen sowie die Studienleitung an die verbindlichen Anforderungen bzw. Regeln und Standards halten, welche im Rahmen des Forschungszentrums für psychologische Methoden etabliert wurden.