Soweit Sie die Abschlussklausur bestanden haben, haben Sie damit einen Leistungsnachweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 S. 1 JAPO RLP (Grundlagenschein) erworben. Sie erhalten jedoch grundsätzlichen keinen Schein auf Papier mehr. Vielmehr werden die Noten auf Porta eingetragen. Die Leistungsübersicht, die Sie sich selbst ausdrucken können, genügt als Leistungsnachweis (auch bei der Examensmeldung gegenüber dem LPA).