Information für Dozierende zum Umgang mit Studierenden mit Beeinträchtigung
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit kommen sicherlich öfter einmal Studierende mit der Bitte um mehr Zeit für eine Hausarbeit auf Sie zu oder fragen nach anderen Möglichkeiten der Unterstützung. Die folgende Information betrifft allerdings speziell Studierende, die von einer längeren oder länger andauernden Behinderung oder chronischen Krankheit betroffen sind (= länger als sechs Monate) und dies anhand eines Attests oder eines ausgewiesenen Grads der Behinderung (z.B. per Schwerbehindertenausweis) belegen können.
Wichtig zu wissen ist, dass Studierende mit gesundheitlicher Einschränkung in der Regel länger brauchen, um ein Studium zu absolvieren, es aber genauso erfolgreich abschließen können, wie Studierende ohne Einschränkung.
Studierende, die chronisch krank sind und z.T. bereits ihre Schulzeit mit einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung absolviert haben, wissen in der Regel recht genau, welche Unterstützung notwendig ist, um einer Vorlesung besser folgen zu können, eine Klausur schreiben oder eine Hausarbeit verfassen zu können. Daher können in einem persönlichen Beratungsgespräch in den meisten Fällen konkrete Unterstützungsmöglichkeiten und adäquate Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs individuell geklärt werden.
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Der Anspruch auf Nachteilsausgleich soll die Chancengleichheit sicherstellen und ist vielfach gesetzlich verankert. Studierende, die aufgrund einer Behinderung bzw. einer länger andauernden oder chronischen Erkrankung nicht in der Lage sind, bestimmte Prüfungen (ganz oder teilweise) in der vorgesehenen Form abzulegen, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Dieser Antrag wird in der Regel im Hochschulprüfungsamt gestellt, die Einschränkung muss per Attest nachgewiesen werden. Der Fachprüfungsausschuss entscheidet über die Art des Nachteilsausgleichs.
Tipps zur barrierefreien Lehre
Schon kleine Dinge können das Studium für Studierende mit Einschränkungen erleichtern: Hierzu gehören nicht nur, dass Veranstaltungen in barrierefrei zugänglichen Räumen stattfinden, sondern auch barrierefreie Dokumente und Folien, in denen z.B. Grafiken einen Grafiktext haben, damit sie vorgelesen werden können (weitere Informationen dazu z.B. unter www.einfach-fuer-alle.de/artikel/pdf_barrierefrei/).
Nützliche Links und weitere Hilfe
- Folie zum Veranstaltungsbeginn mit Unterstützungsangebot und weiteren Anlaufstellen
- Barrierefreies Studium an der Universität Trier. Diese Infos als PDF
- autism&uni: Best Practise für HochschuldozentInnen
Für weitere Fragen rund um das Thema Studienorganisation mit Einschränkung stehen mehrere Anlaufstellen zur Verfügung:
- die Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Nathalie Beßler, Tel. 0651 201 3149
- das Hochschulprüfungsamt
- das Behindertenreferat des AStA
- das Studierendenwerk
- die Universitätsbibliothek