Prüfungsausschuss Bildungswissenschaften

Der Prüfungsausschuss ist der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge (PO) nach §7 gemäß dafür zuständig, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem, dass die Studien- und Prüfungsleistungen in den vorgesehenen Zeiträumen abgelegt werden können.

Wenn Studierende aufgrund besonderer Bedürfnisse (z.B. wegen der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger) oder durch eine länger andauernde Beeinträchtigung (wie eine chronische Erkrankung oder eine körperliche Behinderung) nicht in der Lage sind, eine Prüfungsleistung abzulegen, wird gemäß PO §4(5) ein Nachteilsausgleich gewährt (z.B. eine verlängerte Bearbeitungszeit oder eine andere Prüfungsform).

 

  • Wenn Sie nicht genau wissen, an wen Sie sich mit Ihrem Anliegen zum Thema Prüfungen wenden sollen, ist das Prüfungssekretariat die erste Anlaufstelle für Sie.  
  • Informationen und Beratung zu Prüfungen bei Krankheit oder längerfristiger Beeinträchtigung finden Sie hier .
  • Wenn Sie einen Nachteilsausgleich beantragen wollen, schreiben Sie an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Mitglieder des Prüfungsausschusses Bildungswissenschaften

Vorsitzender
Prof. Dr. Christoph Schneider

Büro: B 464
Tel.: (0651) 201-3791
Email: schneidercuni-trierde

 

stellvertretende Vorsitzende
Prof. Dr. Michaela Brohm-Badry

Büro: B 450
Tel.: (0651) 201-2377
Email: brohm-badryuni-trierde

 

weitere Mitglieder:

  • Prof. Dr. Eva-Kristina Franz
  • Prof. Dr. Sabine Klomfaß
  • AkadD. Dr. Lothar Müller
  • Gabriele Hirche (nichtwissenschaftliches Mitglied)
  • N. N. (studentisches Mitglied)