Allgemeine Hinweise zum Studium

Hinweise zur Anmeldung für Lehrveranstaltungen (Sommersemester 2024):

Die Seminareinschreibung im Bereich der Germanistik erfolgt ausschließlich online: http://www.porta.uni-trier.de

Internetbasiertes Informations- und Planungssystem für Studierende, Lehrende und Mitarbeiter der Universität Trier: u.a. Modulhandbücher und Studiengangsinformationen, Veranstaltungsanmeldung, Prüfungsverwaltung.

Anmeldung vor Semesterbeginn:

Termin 1:  12.03.2024 - 17.03.2024
Termin 2:  05.04.2024 - 10.04.2024

Die offene Anmeldung ist jederzeit möglich und ist für Veranstaltungen (Vorlesungen) vorgesehen, die nicht teilnahmebeschränkt sind, aber für die Teilnehmerlisten benötigt werden.

Bitte achten Sie darauf, die Lehrveranstaltungen, zu denen Sie sich anmelden wollen, in PORTA auf folgendem Weg zu ermitteln: Studienangebot => VL-Verzeichnis anzeigen => FBII: Germanistik => [Ihr Studiengang] => [das fragliche Modul]
Andernfalls werden u.U. nicht alle für die jeweiligen Module ausgewiesenen Lehrveranstaltungen angezeigt.

Hochschulwechsler:

Informationen und Anträge zur Anerkennung von an einer anderen Hochschule erbrachten Leistungen oder Zeugnissen finden Sie auf der Homepage des Dekanats FB II.

Studienordnungen:

Die Studienordnungen für das Studium des Faches Deutsch erhalten Sie in der Zentralen Studienberatung oder über das Internet. 

Prüfungsordnungen:
Informationen finden Sie hier.

Hochschulprüfungen:
Auskunft zu Hochschulprüfungen und zu Promotionen am Fachbereich II erteilt das Dekanat des Fachbereichs II.

Staatliche Prüfungen:
Zuständig für staatliche Prüfungen ist das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz - Landesprüfungsamt für das Lehramt an Schulen -, Postfach 32 20, 55022 Mainz.
Auskunft erteilt die Geschäftsstelle an der Universität Trier.
 

Hinweis zum Fachpraktikum:

Nähere Informationen zu den Praktika finden Sie hier.

BaFöG:

Erstanträge auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaFöG) können nach der Immatrikulation beim Amt für Ausbildungsförderung der Universität Trier eingereicht werden.

Weiterförderungsanträge nach Ablauf des

-am 31.3. eines Jahres endenden Bewilligungszeitraumes sollten bis spätestens 31.1. des Jahres
bzw. 
-am 30.9. eines Jahres endenden Bewilligungszeitraumes sollten bis spätestens 31.7. des Jahres
beim Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden.

Die Bescheinigung nach § 48 BaFöG und die Leistungsnachweise sind zur Überprüfung und Unterschrift im Geschäftszimmer der Geschäftsführung Germanistik (Zi. A 424) einzureichen. Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen die Mindestanforderungen.

Universitätsbibliothek:
Allgemeine Informationen, Öffnungszeiten und Termine für Bibliotheksführungen siehe Bibliothek.