Professor Zöller verfasst Klageschrift gegen Polizeiaufgabengesetz

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„Da haben Überwachungsfantasten ihre Wunschträume verwirklicht“, kommentierte Prof. Dr. Mark Zöller das heftig umstrittene neue bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG). Die bayerische SPD-Landtagsfraktion hat den Straftrechtler und Experten für Polizeirecht der Universität Trier als Prozessbeauftragten und Verfasser der Klageschrift gewonnen. Sie wird vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof klagen, darüber hinaus aber auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Fraktion hält diesen Schritt für erforderlich, da das bayerische PAG zum Muster für die Gesetze in weiteren Bundesländern werden könnte.

Professor Mark Zöller ist bei der Lektüre des Gesetzes auf gut 20 Vorschriften gestoßen, bei denen er "klare Verstöße gegen Vorgaben der Verfassungsrechtsprechung sowohl des bayerischen Verfassungsgerichts wie auch des Bundesverfassungsgerichts erkannt hat", wie er bei der gestrigen Pressekonferenz ausführte. "Jede einzelne dieser Maßnahmen hätte früher einen Sturm der Entrüstung ausgelöst", ergänzte Zöller. 

Die Pressekonferenz mit dem Statement von Professor Zöller im Video auf youtube.

Die Klage der Bayern-SPD gegen das PAG hat bundesweit ein breites Medienecho gefunden. Hier einige Beispiele:

Süddeutsche Zeitung

T-Online

Die Welt


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Prof. Dr. Mark Zöller
Rechtswissenschaft
E-Mail: zoeller@uni-trier.de
Tel. 0651/201-2599
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