Allgemeine Hinweise für schriftliche Ausarbeitungen an der Professur Wirtschaftsinformatik I

Für Seminararbeiten, Studienprojektberichte, Ausarbeitungen im Rahmen von Forschungspraktika, Bachelorarbeiten und Masterarbeiten werden nachfolgend allgemeine Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten sowie zur Gestaltung der äußeren Form gegeben.

Wichtige Informationen für Abschlussarbeiten an unserer Professur finden Sie im Menüpunkt "Anfertigung einer Abschlussarbeit".

Bitte beachten Sie nachfolgende Infos zu den neuen Abläufen bei Abschlussarbeiten und Studienprojekten:

Abschlussarbeiten:
Bitte füllen Sie künftig Anmeldungen zu Abschlussarbeiten, bei denen der Erstprüfer aus dem Bereich Wirtschaftsinformatik kommt, komplett aus (einschließlich Titel – nach vorheriger Rücksprache mit dem jeweiligen Betreuer) und senden Sie diese per Email an Ihren Erst- und Zweitprüfer (in cc Ihre zuständige Sachbearbeiterin beim HPA und das Sekretariat Wirtschaftsinformatik) und fügen Sie außerdem die beigefügte Einwilligungserklärung (s. Anhang „Einwilligungserklärung_Abschlussarbeiten“) bei. Erst wenn uns diese von Ihnen unterschrieben vorliegt, bestätigen die Prüfer die Betreuung Ihrer Arbeit beim HPA.

Studienprojekt:
Nach Themenvergabe bekommt die Gruppe das beigefügte Dokument (s. Anhang „Einwilligungserklärung_Studienprojekt“) und muss dieses ausgefüllt im Sekretariat Wirtschaftsinformatik (Raum F3, Silke Kruft) abgeben oder per Email senden. Die Kartenausgabe für das elektronische Schließsystem für die Hiwiräume erfolgt erst, wenn das von allen Teilnehmern unterschriebene Formular vorliegt.

Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten

Neben der grundlegenden Ehrlichkeit sind weitere wichtige Aspekte für wissenschaftliches Arbeiten:

  • eine gründliche Recherche
  • ein methodisch korrektes Vorgehen (allgemein anerkannte wissenschaftliche Methoden)
  • der verantwortungsbewusste Umgang mit Daten
  • das korrekte Zitieren

Alle Stellen (Texte, Abbildungen, Tabellen, etc.) in einer Arbeit, die nicht von dem Autor selbst stammen, müssen eindeutig kenntlich gemacht werden. Direkt übernommene Textstellen, Übersetzungen und sinngemäße Wiedergabe von Aussagen anderer Urheber müssen entsprechend unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht werden. Dies gilt selbstverständlich auch für direkt übernommene Abbildungen sowie nachgezeichnete und abgeänderte Abbildungen von anderen Urhebern. Werden diese Stellen nicht kenntlich gemacht, entspricht dies nicht der wissenschaftlichen Praxis und wird als Täuschungsversuch gewertet.

Auf der Internetseite des Deutschen Hochschulverbands finden Sie weitere Grundregeln des wissenschaftlichen Arbeitens im Dokument "Gute wissenschaftliche Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten" (das Dokument ist hier direkt verlinkt).

Weitere allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" unserer Universität.

Hinweise zur äußeren Form

An unserer Professur besteht für Ihre schriftliche Ausarbeitung keine strikte Vorschrift zur äußeren Form. Dennoch muss eine gängige Art der Gestaltung verwendet werden, wie beispielsweise für Quellenverweise oder die Beschriftung von Tabellen und Abbildungen.

Zur Orientierung können Sie das Dokument "Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten" heranziehen.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit eine unserer Formatvorlagen zu verwenden. Diese finden Sie unter dem Menüpunkt "Formatvorlagen". Dort finden Sie außerdem nützliche Materialien für eine Präsentation Ihrer Ergebnisse.

Eidesstattliche Erklärung

Bitte vergessen Sie nicht Ihrer Abschlussarbeit beziehungsweise Ihrem Forschungspraktium-Paper, Ihrer Seminararbeit oder Ihrem Studienprojektbericht das Dokument "Eidesstattliche Erklärung" unterschrieben beizufügen.