Follow-up

Follow-up

Das auf den Ergebnissen der internen Evaluation und der Begutachtung basierende Follow-up im Rahmen der peergestützten Evaluationsverfahren vereint zwei Handlungsstränge:

  1. Akkreditierung der Studiengänge: Auf Basis der Ergebnisse der formalen und fachlich-inhaltlichen Prüfung (Studiengangcheck) beschließt die Senatskommission für Qualitätssicherung über die interne (Re-)Akkreditierung der durch die Evaluationseinheit angebotenen Studiengänge. Mit der Akkreditierungsentscheidung wird zugleich das Siegel des Akkreditierungsrates verliehen. Die Akkreditierung wird für einen Zeitraum von acht Jahren ausgesprochen; das heißt sie gilt in der Regel bis zur erneuten Reakkreditierung im Rahmen eines peergestützten Evaluationsverfahrens. 
  2. Abschluss eines Ziel- und Maßnahmenkatalogs: Die Dokumentation in Form des Selbstberichts sowie die Empfehlungen der Gutachterinnen und Gutachter bilden die Basis von Reflexions- und Strategiegesprächen zwischen Präsidium und der Evaluationseinheit. Hierbei wird im Dialog der Frage nachgegangen, inwieweit vergangene Zielsetzungen erfüllt wurden und welche konkreten Projekte und Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung eingeleitet werden sollen. Diese werden zwischen der Evaluationseinheit und dem Präsidium in einem verbindlichen Ziel- und Maßnahmenkatalog festgeschrieben.