Hanns-Seidel-Stiftung: Promotionsstipendien

Am 15. Juli endet die Bewerbungsfrist!

Am 15. Juli 2024 endet die nächste Bewerbungsfrist für Promotionsstipendien der Hanns-Seidel-Stiftung.

Antragsberechtigt sind Graduierte, deren Persönlichkeit und Begabung eine besondere wissenschaftliche Leistung in der Promotion und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.
 

Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet:

  • überdurchschnittliche Schul-/Studienleistungen
  • Engagement im politischen, kirchlichen oder sozialen Umfeld
  • eine persönliche Eignung: Staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein, politische Aufgeschlossenheit und ein Bejahen der Ziele der Hanns-Seidel-Stiftung

 
Nicht gefördert werden können Doktoranden, die

  • die Altersgrenze von 32 Jahren erreicht haben
  • die für den gleichen Zweck entweder aus anderen Mitteln gefördert werden oder aus öffentlichen Mitteln bereits bis zur Höchstförderungsdauer unterstützt worden sind.

Die ausgewählten Doktoranden treten vor einem unabhängigen Prüfungsausschuss an und haben im Rahmen eines einstündigen Prüfungsgesprächs die Möglichkeit, den Prüfungsausschuss von ihrer fachlichen Qualifikation, ihrer persönlichen Eignung und von ihrem gesellschaftlichen Engagement zu überzeugen.

In der Regel ist die Mehrzahl der Bewerber erfolgreich und erhält für einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren ein Begabtenstipendium, das ihnen ermöglicht, zielstrebig ihr Promotionsziel zu erreichen und gleichzeitig als Bildungsmultiplikatoren aktiv an der Ausgestaltung unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung mitzuarbeiten.

Weitere Informationen zur Promotionsförderung der Hanns-Seidel-Stiftung:

Stipendienberatung der Universität Trier:

Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
stipendienuni-trierde
stipendien.uni-trier.de