Wechsler/Anerkennung von Studienleistungen

- Benötigt wird in allen Fällen eine beglaubigte Leistungsübersicht, sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Heimatuniversität im Original. Auch bei einem Wechsel aus einem ...

Hochschulortswechsel

Auskünfte über diese Themen kann nur die neue Hochschule/Uni erteilen. Falls Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, erhalten Sie diese beim Hochschulprüfungsamt.