Informationen für Studierende des FB IV

Bachelorstudiengang Wahlfach "Wirtschaftsrecht"  (Informationen zum früheren Diplomstudiengang)

I. Lehrprogramm

1. Allgemeines

Das Wahlfach "Wirtschaftsrecht" setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Arbeitsrecht und dem Handels- und Gesellschaftsrecht. Aus Kapazitätsgründen können vom Fachbereich V keine eigenen Lehrveranstaltungenfür Studierende des Fachbereichs IV angeboten werden. Stattdessen sind die für die Studierenden des rechtswissenschaftlichen Studienganges vorgesehenen Lehrveranstaltungen im Arbeitsrecht und im Handels- und Gesellschaftsrecht auch für die Studierenden des FB IV geöffnet worden.

Studierende des FB IV werden dabei mitunter vor das Problem gestellt, dass die juristischen Grundlagen nicht in gleichem Umfange bekannt und vertraut sind. Dieser Umstand wird jedoch bei der Erstellung der Prüfungsaufgaben sowie der Korrektur angemessen berücksichtigt. Ziel sollte es daher sein, ein gewisses Grundverständnis für die juristischen Zusammenhänge zu erwerben. Hierzu gehört es, dass die Studierenden sich in der Systematik der gesetzlichen Regelungen wenigstens in Ansätzen zurechtfinden und in der Lage sind, die einschlägigen Vorschriften zu finden und sinnvoll auf einen Sachverhalt anzuwenden.

Das Lehrprogramm umfasst insgesamt 6 SWS.

2. Vorlesung Arbeitsrecht, 3 SWS, Wintersemester

Die Vorlesung ist zugleich Pflichtveranstaltung für alle Studierenden der Rechtswissenschaften (auch für solche ohne Spezialisierung im Arbeitsrecht). Ziel ist es daher, den gesamten juristischen Pflichtfachstoff abzudecken. Behandelt werden zunächst die Grundlagen des Arbeitsrechts, insbesondere die Begriffe des Arbeitsverhältnisses und des Arbeitnehmers. Erläutert werden zudem die besonderen Rechtsgrundlagen und Gestaltungsfaktoren, die für das Arbeitsverhältnis prägend sind. Dies beinhaltet zugleich einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des kollektiven Arbeitsrechts. Der ganz überwiegende Teil der Vorlesung widmet sich dann aber dem Recht des einzelnen Arbeitsverhältnisses, also dem Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

3. Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht, 3 SWS, Sommersemester

Die Vorlesung ist zugleich Pflichtveranstaltung für alle Studierenden der Rechtswissenschaften. Behandelt werden zum einen das Handelsrecht, also das Recht des kaufmännischen Unternehmens, insbesondere der Kaufmannsbegriff, die Regelungen über die Handelsfirma, das Handelsregister einschließlich des durch das Register begründeten Vertrauensschutzes, die für Kaufleute geltenden Besonderheiten gegenüber der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre und dem allgemeinen Vertragsrecht sowie die wichtigsten Handelsgeschäfte. Zum anderen behandelt die Vorlesung das Gesellschaftsrecht, wobei der Schwerpunkt auf allgemeinen Strukturfragen sowie auf dem Recht der Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) liegt. 

Voraussetzungen (für beide Vorlesungen): Solide Kenntnisse der Rechtsgeschäftslehre sowie des allgemeinen Schuldrechts, die in der Regel im Rahmen der Lehrveranstaltungen zum Privatrecht für Wirtschaftswissenschaftler erworben werden können. 

II. Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei Klausuren mit einer Dauer von je 90 Minuten. Es handelt sich um eigens für Studierende des Wahlfaches Wirtschaftsrecht des FB IV konzipierte Klausuren, die überwiegend aus Fragen zum Stoff der Vorlesungen „Arbeitsrecht“ und „Handels- und Gesellschaftsrecht“ bestehen. Möglich ist auch, dass ein bis zwei kleinere Fälle aus dem Stoffgebiet zu bearbeiten sind, wobei die Beherrschung der juristischen Falllösungstechnik nicht vorausgesetzt wird.

Die Abschlussklausuren werden jeweils nach dem Semester geschrieben, in dem die zugehörige Lehrveranstaltung angeboten wurde, d. h. für das Arbeitsrecht nach dem Wintersemester, für das Handels- und Gesellschaftsrecht nach dem Sommersemester. Die Wiederholungsklausur für diejenigen, die einen der Prüfungsteile nicht bestanden haben, erfolgt möglichst bald nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in der Vorlesungszeit des folgenden Semesters (im Arbeitsrecht also im folgenden Sommersemester, im Handels- und Gesellschaftsrecht im folgenden Wintersemester). Die genauen Termine werden jeweils vom Hochschulprüfungsamt bekannt gegeben.

III. Weitere Informationen

Für weitere allgemeine Informationen zum Modul "Wirtschaftsrecht" stehen Ihnen die Mitarbeiter des Lehrstuhls von Prof. Dr. Thomas Raab zur Verfügung (zu den Sprechstunden von Prof. Dr. Raab). Spezielle Fragen zu den Vorlesungen und den zugehörigen Abschlussprüfungen richten Sie bitte an die für die Lehrveranstaltungen zuständigen Lehrstühle.

Bitte beachten: Spezielle prüfungsrechtliche Fragen (z.B. Zulassungsvoraussetzungen) beantwortet ausschließlich das zuständige Hochschulprüfungsamt. Bitte wenden Sie sich in solchen Fragen also an die dort zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.