Deutsche Studienbewerber/-innen und Bildungsinländer/-innen

Für den Beruf des Volljuristen (Anwalt, Richter, Staatsanwalt) ist ein Staatsexamen in Rechtswissenschaft zu erlangen. Das Staatsexamen stellt wie der Bachelor einen grundständigen Studienabschluss dar.

  • Das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für das Staatsexamen in Rechtswissenschaft entspricht der Bewerbung für grundständige Studiengänge (Bachelor).

In einem Bachelor- oder Masterstudiengang kann man den Teilbereich Öffentliches Recht als Nebenfach mit dem Hauptfach Politikwissenschaft kombinieren.

  • Das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den Bachelor Öffentliches Recht (Nebenfach) entspricht der Bewerbung für grundständige Studiengänge (Bachelor).
  • Das Bewerbungs- und das Zulassungsverfahren für den Master Öffentliches Recht (Nebenfach) entspricht der Bewerbung für weiterführende Studiengänge (Master).