"Die Zukunft der Energiewende“ – 32. Trierer Kolloquium zum Umwelt- und Technikrecht (28. und 29. September 2017)

Die Energiewende ist ein Projekt, das in seiner wirtschafts- wie umweltpolitischen Tragweite seinesgleichen sucht. Gemessen an den Herausforderungen infolge der Endlichkeit der fossilen Energieträger und des anthropogenen Klimawandels sind trotz beeindruckender anfänglicher Erfolge in der Förderung der erneuerbaren Energien verschiedene Problembereiche auszumachen. Vier besonders brisanten Themen war das 32. Kolloquium des IUTR gewidmet.

Unter der Überschrift „Die Zukunft der Energiewende“ hat sich die von Prof. Dr. Ekkehard Hofmann geleitete Fachtagung mit den völkerrechtlichen Anforderungen an die Energiepolitik, dem Schicksal der Braunkohleals Energiequelle, den aktuellen Planungen im Bereich der Offshore-Windenergie und den bislang eher ernüchternden Erfolgen im Verkehrssektorbeschäftigt. Ausgewiesene Experten aus Wissenschaft und Praxis trugen zu einem ertragreichen und spannenden wissenschaftlichen Austausch bei.

Am Abend des ersten Veranstaltungstages fand der traditionelle Empfang durch die Landesregierung im Kurfürstlichen Palais Trier statt, in dessen Rahmen Justizminister Herbert Mertin ein Grußwort sprach. Weitere Informationen können Sie demProgramm und dem Tagungsbericht entnehmen.