Zugangsvoraussetzungen | Deutsche Bewerber/-innen | Master-Studiengänge

Für das Master-Studium sind bestimmte Kenntnisse und Zugangsbedingungen entweder nachzuweisen oder werden vorausgesetzt.

  • Zugangsberechtigung (Nachweis über Bachelor-Zeugnis oder Äquivalent)
  • Aktive und passive Fremdsprachenkenntnisse (i.d.R. in zwei modernen Fremdsprachen) zur Lektüre fremdsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Voraussetzung)
  • für einzelne Fächer bestimmte Vorbildungen oder Eignungsprüfungen (Nachweis)
  • Der Prüfungsanspruch im Fach darf nicht endgültig verloren sein.

Hier erhalten Sie erste Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen in den Master-Studiengängen in einem Überblick.

Es gelten die Regelungen zu den Zugangsvoraussetzungen laut


Zugangsvoraussetzungen | Weitere Hinweise

Zugangsvoraussetzungen: Was bedeutet "Nachweis"? Was bedeutet "Voraussetzung"?

Wird ein Nachweis zur Einschreibung gefordert, so ist dieser die Zugangsvoraussetzung. Wer den entsprechenden Nachweis nicht erbringen kann, kann nicht eingeschrieben werden.

Ist bei der Einschreibung von einer Voraussetzung die Rede, so wird im Rahmen des Einschreibeverfahrens nicht geprüft, ob sie tatsächlich vorliegt. Es empfiehlt sich dann, fehlende Kenntnisse zügig nachzuarbeiten, um dem Studium adäquat folgen zu können.

Fremdsprachenkenntnisse

Bei allen (angehenden) Studierenden werden Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nach Allgemeiner Prüfungsordnung vorausgesetzt. Die Fachprüfungsordnungen können Angaben zum Nachweis oder zur Voraussetzung weiterer Sprachkenntnisse enthalten.

Mehr Informationen zu Fremdsprachen als Zugangsvoraussetzung