Prüfungsordnungen
Allgemeine Prüfungsordnungen der Universität Trier:
- Lesefassung der APO 2007 für den Bachelor - 9. Änderungsordnung (27.02.2023)
- Lesefassung der APO 2007 für den Master - 10. Änderungsordnung (06.01.2023)
Hier finden Sie die Fachprüfungsordnungen für den Bachelor und Master Wirtschaftsinformatik:
Hinweise
Das Studium der Wirtschaftsinformatik wird durch eine allgemeine Prüfungsordnung - ergänzt um eine Fachprüfungsordnung - geregelt.
Diese beiden Ordnungen enthalten wichtige Informationen über den Studiengang und sollten von jedem Studierenden frühzeitig und sorgfältig gelesen werden.
Prüfungsordnungen werden regelmäßig an aktuelle Anforderungen angepasst. In Abhängigkeit der Änderungen gelten die neuen Ordnungen dann für alle Studierenden (in der Regel Änderungsordnungen) oder nur für neue Studierende.
Bei den allgemeinen Prüfungsordnungen ist es bisher so gewesen, dass jede Änderung jeweils sofort für alle Studierenden gültig war.
Daher empfehlen wir, regelmäßig zu prüfen, ob es neue Regelungen auf Universitätsebene gegeben hat.
In der Wirtschaftsinformatik haben wir derzeit jeweils (für Bachelor und Master) eine gültige Fachprüfungsordnung, die mit FPO2019 bezeichnet wird.
Aktuell gelten für alle Studierenden im Bachelor und Master, die sich ab dem Wintersemester 2019/2020 immatrikuliert haben, die weiter oben verlinkten Ordnungen.
Alte Ordnungen können auf der Homepage des HPA eingesehen werden.
Bei Änderungen der FPOs informieren wir üblicherweise ausführlich, z. B. in Informationsveranstaltungen oder in Rundmails.
Regelungen
Anwesenheitspflicht in Übungen
In Übereinstimmung mit den Regelungen in den Allgemeinen Prüfungsordnungen zu Bachelor- und Masterstudiengängen an der Universität (APO BSc, 2007, ÄO 2017, §5 Abs. 3; APO MSc, 2007, ÄO 2017, §5 Abs. 3) werden die Kriterien für die „regelmäßige Teilnahme“ für Module der Wirtschaftsinformatik wie folgt festgelegt:
- Anwesenheit ist bei einer 2 SWS-Übung noch dann gegeben, wenn nicht mehr als 3 Übungstermine versäumt worden sind.
- Anwesenheit ist bei einer 1 SWS-Übung noch dann gegeben, wenn nicht mehr als 2 Übungstermine versäumt worden sind.