Masterarbeit im Lehramt: Tipps & Infos

Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit größeren Umfangs, die für den Abschluss des Masterstudienganges verfasst wird. Die Studierenden zeigen, dass sie befähigt sind

  • zur eigenständigen Konzeption ihrer Masterarbeit, insbesondere zur Entwicklung einer originellen Forschungsfrage vor dem Hintergrund gängiger Methoden und Ansätze der spezifischen Fachwissenschaft,
  • zur Recherche und Erarbeitung von einschlägigen Quellen sowie von einschlägiger nationaler und internationaler Fachliteratur, beides ggf. in repräsentativer Auswahl, und zur zielführenden Diskussion der Quellenlage und des Forschungsstandes,
  • zur quellen- und forschungsorientierten Analyse und Interpretation entlang der leitenden Fragestellung und zur Führung des Arguments,
  • zur Einordnung der Ergebnisse ihrer Masterarbeit in den Forschungsstand,
  • zur schriftlichen Abfassung ihrer Masterarbeit in fachadäquater Sprache und Begrifflichkeit.

Die Masterarbeit muss in einem anderen Fach als die Bachelorarbeit angefertigt werden. Bei der Themenvergabe sind fachdidaktische Schwerpunktsetzungen sowie eine Kombination der Fächer untereinander möglich.

Formale Voraussetzungen für die Masterarbeit sind folgende: Das Thema für die Masterarbeit darf ausgegeben werden, wenn der/die Kandidat:in mindestens 40 LP für das Lehramt an Gymnasien, 30 LP für das Lehramt an Realschulen Plus bzw. 10 LP für das Lehramt an Grundschulen erworben hat. In der Regel ist das für das Lehramt an Gymnasien ab der Mitte des 3. Fachsemesters, für das Lehramt an Realschulen Plus ab Mitte des 2. Fachsemesters und für das Lehramt an Grundschulen nach dem 1. Semster der Fall.

Informationen und Tipps zur Masterarbeit im Lehramt haben wir hier zusammengestellt:

  • Informationsbroschüre Masterarbeit Lehramt (PDF) (wird zurzeit überarbeitet)

Die Allgemeine Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Lehramt enthält unter §15 alle rechtlichen Vorgaben zur Masterarbeit im Lehramt.

Beim Hochschulprüfungsamt finden Sie Informationen zum "technischen" Verfahren und zu den Abschlussdokumenten.