Vorstellungsvideo zum Schwerpunktbereich I

Studienziel und Konzeption

Im Schwerpunktbereich "Grundlagen der europäischen Rechtsentwicklung" sind alle Grundlagenfächer des juristischen Studiums zusammengefasst. Diese Zusammenfassung führt zu einer umfassenden Ausbildung in den historischen und geistesgeschichtlichen Grundlagen des geltenden deutschen Rechts und der europäischen Rechtsordnungen. Hierdurch wird zum einen das Verständnis des in Deutschland und den europäischen Staaten geltenden Rechts gefördert und zugleich die Auseinandersetzung mit den gemeinsamen Wurzeln und den unterschiedlichen Entwicklungsverläufen vertieft. Zum anderen wird sowohl ein differenzierter Standpunkt zum nationalen und zum Recht der europäischen Staaten als auch eine der Grundlagen der künftigen Rechtsentwicklung in Europa vermittelt. Der Schwerpunkt ist deshalb auch nicht rein historisch und geistesgeschichtlich konzipiert, sondern soll die Studierenden bis in die Gegenwart hineinführen. Erreicht wird dies dadurch, dass das historisch geistesgeschichtliche Programm durch eine Wahlveranstaltung aus den Bereichen Rechtsvergleichung, Europäisches Recht oder Religionsverfassungsrecht ergänzt wird.

Der Schwerpunkt besteht aus den beiden Teilschwerpunkten:

 I. Entwicklung des Privatrechts
II. Entwicklung des Rechts in der Neuzeit

(jeweils ergänzt durch o.a. Wahlfächer).

Der Schwerpunkt ist im Wesentlichen aus Veranstaltungen konzipiert worden, die bisher schon im regelmäßigen Turnus abgehalten worden sind (Ausnahmen: Religionsverfassungsrecht, Strafrechtsgeschichte).

Die Veranstaltungen können wie bisher zum Erwerb eines Grundlagenscheins genutzt werden. Für den Erwerb des Grundlagenscheins genügt ein Leistungsnachweis aus einer der Schwerpunktveranstaltungen. Für das Schwerpunktstudium ist die Teilnahme an sämtlichen für den jeweiligen Teilschwerpunkt vorgesehenen Veranstaltungen obligatorisch (ergänzt durch Veranstaltungen in o.a. Wahlfächern).

 

[Beachten Sie auch die Informationen auf der Homepage von Prof. Dr. Rüfner. ]