Zulassungsbeschränkungen & Zulassungsergebnisse
Zulassungsbeschränkungen
Bachelor-Studiengänge
- Biologie (Lehramtsfach)
- Geographie (Lehramtsfach)
- Grundschulbildung (Lehramtsfach)
- Medien- und Kommunikationswissenschaft (1-Fach)
- Psychologie (1-Fach)
- Sozial- und Organisationspädagogik (1-Fach)
- Umweltbiowissenschaften (1-Fach)
Master-Studiengänge
- Psychologie (1-Fach)
Bewerbungsverfahren | Allgemeine Hinweise
- Oben stehende Liste versteht sich außerhalb der Bewerbungsfristen für das angegebene Semester lediglich als Indikator für mögliche Beschränkungen zum kommenden Bewerbungszeitraum.
- Ohne Vorstudium ist eine Bewerbung und Einschreibung nur zum 1. Fachsemester zulässig.
- Die Liste bezieht sich ausschließlich auf das erste Fachsemester!
Zulassungsbeschränkungen | Allgemeine Hinweise
Bei Studiengängen, bei denen sich regelmäßig mehr Personen bewerben, als die Universität im jeweiligen Studiengang an Studienplätzen hat, wird im Vorfeld des Bewerbungsverfahrens eine Zulassungsbeschränkung eingeführt, d.h. es wird die maximale Anzahl an Studierenden festgelegt, die eingeschrieben werden können (Zulassungsbeschränkung).
Über den Numerus Clausus (NC) dieser Studiengänge zum dann aktuellen Bewerbungssemester sagt das zunächst nichts aus. Der NC und die Anzahl der Wartesemester, über die jemand gegebenenfalls einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang erhält, wird erst nach dem Bewerbungsverfahren bestimmt - vereinfacht ausgedrückt - durch den/die letzte Studienbewerberin, der/die einen Studienplatz erhalten hat, und deren Abiturdurchschnitt bzw. Wartezeiten.
Wichtig ist zunächst allein, dass nur bei einer fristgerechten und vollständigen Bewerbung immerhin die Chance besteht, auch einen Studienplatz zu erhalten.
Zulassungsergebnisse
Die in der Tabelle NC & Wartezeiten (s.u.) angegebenen Zulassungsergebnisse beziehen sich auf die Studiengänge, die im vergangenen Jahr einer hochschulinternen Zulassungsbeschränkung unterlagen (Numerus clausus) und auf das jeweilige Ende des Vergabeverfahrens (inkl. Nachrückverfahren).
Die hier aufgeführten Ergebnisse beziehen sich auf Vergabeverfahren in der Vergangenheit, weil die entsprechenden Werte erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens (inkl. eventuell stattfindender Nachrückverfahren) festgestellt werden können.
Eine Prognose aus den hier veröffentlichten Ergebnissen für künftige Bewerbungsverfahren kann daher nicht abgeleitet werden.
Tabelle | NC und Wartezeiten | Allgemeine Hinweise
Man erhält den gewünschten Studienplatz (vereinfacht ausgedrückt) entweder nach der erforderlichen Durchschnittsnote oder nach der erforderlichen Wartezeit.
Erforderliche Durchschnittsnote (Beispiel: "1,9 (Note) / 1 (Wartesemester)")
- Bei der Rangliste nach Note gilt bei mehreren Bewerbungen mit gleicher Note (im Beispiel 1,9) als erstes Unterrangkriterium die Wartezeit (im Beispiel 1 Wartesemester). Bei dann noch vorhandener Ranggleichheit wird gelost.
Erforderliche Wartezeit (Beispiel: "4 (Wartesemester) / 2,6 (Note)")
- Bei der Rangliste nach Wartezeit gilt bei mehreren Bewerbungen mit gleicher Wartezeit (im Beispiel: 4 Wartesemester) als erstes Unterrangkriterium die Note (im Beispiel 2,6). Bei dann noch vorhandener Ranggleichheit wird gelost.
Tabelle | NC & Wartezeiten (Wintersemester 2020/21)
Bachelorstudiengänge
BA-Studiengänge | Wintersemester 2020/21 | Erforderliche Durchschnittsnote | Erforderliche Wartezeit in Semestern |
---|---|---|
Medien, Kommunikation, Gesellschaft (1-Fach Studiengang) | Alle | Alle |
Psychologie (1-Fach Studiengang) | 1,6 / 2 | 7 / 2,8 |
Sozial- und Organisationspädagogik (1-Fach Studiengang) | Alle | Alle |
Umweltbiowissenschaften (1-Fach Studiengang) | Alle | Alle |
B.Ed. Biologie | Alle | Alle |
B.Ed. Geographie | Alle | Alle |
B.Ed. Grundschulbildung | 2,9 / 1 | 3 / 3,3 |
Masterstudiengänge
MA-Studiengänge | Wintersemester 2020/2021 | Erforderliche Durchschnittsnote | Erforderliche Wartezeit in Semestern |
---|---|---|
Psychologie (1-Fach Studiengang) | 1,7/ 0 | 1 / 2,1 |
Zulassungsbeschränkte Studiengänge | Ansprechpartner/-innen
Für weitere Hinweise und eine persönliche Beratung stehen Ihnen die Studienberater/-innen der Zentralen Studienberatung zur Verfügung.
Für Fragen zum Ablauf des Verfahrens wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.