Literaturversorgung und urheberrechtliche Fragen

Die Universitätsbibliothek ist seit August 2020 wieder umfänglich geöffnet. Bitte informieren Sie sich allerdings über die aktuelle Lage und geben Sie sich ggf. verändernde Rahmenbedingungen bitte an Ihre Teilnehmer*innen weiter. Ggf. kann eine Anpassung der Anforderungen an die Teilnehmer*innen Ihrer Lehrveranstaltungen notwendig werden. Sie können sich darüber laufend auf den Webseiten der UB informieren.

Es ist möglich, den Studierenden in Stud.IP digitalisierte urheberrechtsgeschützte Texte, Bilder u.a. unter folgenden Bedingungen zur Verfügung zu stellen:

  • Auszüge aus urheberrechtlich geschützten Werken bis zu 15 % eines Werkes. Dies gilt auch für Filmwerke und für Schulbücher, wenn sie zum Zweck der Lehrerausbildung bereitgestellt werden (aber nicht im Schulunterricht selbst),
  • Werke geringen Umfangs vollständig. Darunter fallen:
    • Druckwerke mit max. 25 Seiten
    • Noten mit max. 6 Seiten
    • Filme mit max. 5 Minuten
    • Musik mit max. 5 Minuten
    • Abbildungen und jeweils ein einzelner Beitrag aus Fachzeitschriften oder aus wissenschaftlichen Zeitschriften vollständig,
    • Im Buchhandel vergriffene Werke vollständig.
    • Werke, an denen das Urheberrecht bereits erloschen ist (z.B. Digitalisate historischer Quellen) vollständig.
       
  • Open Educational Ressources (OER), d.h. Bildungsmaterialien, die unter freien Lizenzen (z.B. Creative Commons) veröffentlicht sind, können so bereitgestellt werden, wie es die jeweilige Lizenz erlaubt (üblicherweise ist die Bereitstellung in Lernplattformen erlaubt, sofern die jeweiligen Lizenzbedingungen eingehalten und genannt werden).

Selbstverständlich können Sie die Materialien auch per E-Mail zur Verfügung stellen.

Weiterführende Informationen finden Sie in folgender Handreichung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Thema Urheberrecht in der Wissenschaft.