Beratung zum Thema Studieren mit Beeinträchtigung für Studierende und Lehrende/Mitarbeitende

Studierenden und Lehrenden stehen wir bei Fragen rund um das Thema "Studium mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung" zur Verfügung.

  • Beratung zum Antrag auf Nachteilsausgleich bei Prüfungsleistungen
  • Unterstützung bei der Semesterplanung
  • Infos zur Möglichkeit, ein oder zwei Semester auszusetzen, z.B. wenn ein Krankenhausaufenthalt ansteht.
  • Hilfe bei der Studienorganisation

Nathalie Beßler, M.A.,
Beauftragte für die Belange Studierender mit Behinderung
Tel. 0651 201 3149,
bessler@uni-trier.de

Dr. Frank Meyer
Tel. 0651 201 4205, meyerf@uni-trier.de

Viele Studierende mit Erkrankung oder Behinderung haben keine Schwierigkeiten im Studium. Unser Beratungsangebot steht Ihnen aber in jedem Fall zur Verfügung, auch wenn Sie nur ein paar Infos brauchen. Nutzen Sie unser Beratungsangebot nicht erst, wenn Sie am Ende Ihrer Kräfte sind.

Hier finden Sie weitere Hilfe und Unterstützung, falls Sie mal welche brauchen:

Informationen für Lehrende

Die Universität Trier ist ein Ort der Vielfalt. Dies soll auch in den Studienbedingungen sowohl für Studierende mit als auch ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Sie als Lehrende der Universität Trier können einen Beitrag dazu leisten, dass Studierende mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen ihren Studienalltag gut bewältigen können.

Die Universität Trier ist ein Ort der Vielfalt. Dies soll auch in den Studienbedingungen sowohl für Studierende mit als auch ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Sie als Lehrende der Universität Trier können einen Beitrag dazu leisten, dass Studierende mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen ihren Studienalltag gut bewältigen können. Mit den folgenden Informationen möchte die Universität Trier Sie dabei unterstützen und Sie zur barrierefreien Hochschullehre, zum Nachteilsausgleich und zu Beratungsmöglichkeiten informieren.

Laut einer Umfrage des Deutschen Studierendenwerkes (DSW) aus dem Jahr 2012 studieren an deutschen Universitäten und Hochschulen ca. 8 % Studierende mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen. Das wären in Trier ca. 1.200 Studierende. Diese Beeinträchtigungen können Folge einer Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankung sein. Sie können sichtbar, aber auch nicht sichtbar sein. Am häufigsten wurden in der Umfrage des DSW psychische Beeinträchtigungen genannt (45 %), gefolgt von chronisch-somatischen Erkrankungen wie Rheuma (20 %) und Teilleistungsstörungen wie Legasthenie (6 %). Seltener sind dagegen Bewegungs-, Seh-, Hör- und Sprechbeeinträchtigungen. Bei etwa jedem zehnten Studierenden wirken sich mehrere Beeinträchtigungen auf das Studium aus.

Was Lehrende tun können

Unterstützung anbieten

Schon kleine Dinge können das Studium für Studierende mit Beeinträchtigungen erleichtern. Die Veranstaltungsräume der Universität Trier sind weitgehend barrierefrei. Und auch Sie können bei der Gestaltung Ihrer Lehrveranstaltungen einige Dinge beachten.

Bieten Sie am Anfang Ihrer Veranstaltung Studierenden mit Beeinträchtigungen Ihre Unterstützung an. Dies erleichtert den Betroffenen die Kontaktaufnahme. Sie könnten z.B. beim ersten Veranstaltungstermin auf Ihre Sprechstunde aufmerksam machen. Wenn sich jemand mit Beeinträchtigung in Ihrer Sprechstunde meldet, weisen Sie auf die verschiedenen Beratungsangebote an der Universität hin.

Gute Planung kann helfen

Einige Studierende benötigen mehr Zeit, um Lehrveranstaltungen vor- und nachzubereiten. Andere Studierende können nicht regelmäßig an Veranstaltungen teilnehmen. Geben Sie daher, wenn möglich, organisatorische Informationen nicht nur mündlich, sondern stellen Sie diese auch schriftlich zur Verfügung. Geben Sie Fristen und Termine möglichst früh bekannt und verteilen Sie Literaturlisten und Referats- und Hausarbeitsthemen möglichst frühzeitig. Stellen Sie Ihre Skripte vor der Veranstaltung zur Verfügung. Viele dieser Maßnahmen kommen übrigens auch allen anderen Studierenden zugute.

Barrierefreie Dokumente

Für sehbeeinträchtigte Studierende kann es hilfreich sein, wenn Sie Ihre Dokumente und Folien barrierefrei gestalten, so dass z.B. Grafiken einen Grafiktext haben, damit sie vorgelesen werden können. Hilfreiche Hinweise dazu gibt es z.B. unter: https://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/checkliste-barrierefreie-pdf

Lehrveranstaltungen aufzeichnen und bereitstellen

Studierende mit Beeinträchtigung können aus verschiedenen Gründen Ihre  Lehrveranstaltung nicht (immer) besuchen, hören, sehen oder ausreichend mitschreiben. Wenn Sie Ihre Lehrveranstaltung aufzeichnen und bereitstellen, erhöht das die Barrierefreiheit ganz enorm. Auch Studierende ohne Beeinträchtigung profitieren, wenn Anwesenheit in Vorlesungen nicht (immer) erforderlich ist. Dies betrifft z.B. Studierende mit Kind oder berufstätige Studierende. Auch Studierende mit sprachlichen Schwierigkeiten (Deutsch, Englisch) können die Aufzeichnung nutzen, um Ihren Vortrag erneut und ggf. verlangsamt zu hören.
Ebenso hilfreich ist es, die Videos Ihrer Lehrveranstaltungen in Kapitel zu unterteilen (bei Panopto: Lesezeichen einfügen), insbesondere für Studierende mit AD(H)S oder im Autismus-Spektrum, die Lehrinhalte anders erfassen, bietet sich so eine sehr viel bessere Übersicht über die Inhalte Ihrer Lehrveranstaltung.

Lesenswert: Neurodiversität und Studium

Nachteilsausgleich

Der Anspruch auf Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankungen soll die Chancengleichheit sicherstellen und ist gesetzlich verankert, z.B. in der Allgemeinen Prüfungsordnung § 3 Absatz 6 und im Hochschulgesetz § 26 Absatz 4. Studierende, die aufgrund einer solchen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen (ganz oder teilweise) in der vorgesehenen Form abzulegen, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Im Folgenden sind einige Beispiele für die Modifikation von Prüfungsleistungen genannt. Dabei geht es nicht darum, Leistungen zu erlassen oder Bewertungsmaßstäbe zu verändern, sondern Bedingungen und Form der Prüfungen zu modifizieren, um krankheitsbedingte Nachteile so gut wie möglich auszugleichen. Beispiele für Maßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs sind:

  • Zeitverlängerung bei Klausuren, Hausarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten
  • Unterbrechung einer Prüfung durch zusätzliche Pausen, die nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet werden
  • Bereitstellung eines eigenen Bearbeitungsraums
  • Umwandlung von schriftlichen in mündliche Leistungen und umgekehrt
  • Einzel- statt Gruppenprüfungen

Wie wird ein Nachteilsausgleich beantragt? Wer beantragt ihn?

Studierende mit Beeinträchtigungen stellen den Antrag auf Nachteilsausgleich beim Hochschulprüfungsamt, das den Antrag dann an den zuständigen Fachprüfungsausschuss weiterleitet. Studierende der Rechtswissenschaft stellen den Antrag direkt beim Prüfungsamt des FB V. Die Beeinträchtigung muss in jedem Fall durch geeignete Nachweise belegt werden, meist ein ärztliches Attest, aus denen die Auswirkungen der Beeinträchtigung für das Studium hervorgehen. Der Fachprüfungsausschuss entscheidet daraufhin über den Antrag. Die Studierenden werden vom Hochschulprüfungsamt über die Entscheidung informiert und die Entscheidung wird von den Mitarbeitenden der Fächer umgesetzt. Die Beauftragte für die Belange Studierender mit Behinderung, Nathalie Beßler (Tel. 0651 201 3149, bessler@uni-trier.de) kann bei der Antragstellung und bei der Umsetzung des Nachteilsausgleichs beratend hinzugezogen werden.

Was können Sie tun?

Oft kommen Studierende mit einer Beeinträchtigung zuerst auf Sie als Lehrende zu. Informieren Sie Studierende mit Beeinträchtigung über die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs und weisen Sie auf die entsprechenden Stellen an der Universität hin, die für dieses Thema zuständig sind.
Ihre Aufgabe als Lehrende/-r kann es außerdem sein, bei der Umsetzung der genehmigten Nachteilsausgleiche mitzuwirken.