Wechsel des schulartspezifischen Schwerpunktes/ Schulartwechsel

Ein Wechsel des schulartspezifischen Schwerpunktes während eines fortgeschrittenen Lehramtsstudiums ist grundsätzlich möglich. Denkt man nach dem 5. Semester und somit nach der Wahl des schulartspezifischen Schwerpunktes über einen Wechsel der Zielschulart nach, so muss man Folgendes beachten:

Was verändert sich?

Der Schulartwechsel im fortgeschrittenen Lehramtsstudium kann verschiedene Auswirkungen auf den weiteren Studienverlauf haben. Neben einer möglichen Verlängerung der Studienzeit muss die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen sowie Praktika geprüft werden. Es ist möglich, dass bestimmte bereits erbrachte Leistungen oder absolvierte Praktika nicht anerkennt werden können und nach dem Wechsel wiederholt werden müssen. Zudem muss das Studierendensekretariat informiert sein, damit eine Eintragung für die richtige Prüfungsordnung möglich ist.

Gibt es eine Frist für den Wechsel der Schulart?

Die Fristen zum Wechsel der Schulart sind jeweils der 31. März für das Sommersemester und der 30. September für das Wintersemester. Es ist wichtig sich bei Fragen rechtzeitig an die jeweiligen Ansprechpartner zu wenden. 

Wer sind die richtigen Anlaufstellen?

Sobald man sich für einen Wechsel der gewählten Schulart entscheidet, gibt es mehrere Anlaufstellen um die wichtigsten Fragen zu klären. Diese sind das Studierendensekretariat, das Zentrum für Lehrerbildung, sowie ggf. die Fachstudienberatung der Studienfächer.

Ein Wechsel im Bachelor-Studiengang

Bei einem Wechsel der Schulart im Bachelor-Studiengang wendet man sich an das Studierendensekretariat. Hier wird die Änderung der Schulartwahl vorgenommen. Die Übertragung der bisher erbrachten Leistungen im Bachelor-Studiengang erfolgt durch das HPA.

Ein Wechsel im Master-Studiengang

Ein Wechsel im Master-Studiengang vom Lehramt für Gymnasien zum Lehramt für Realschulen Plus und umgekehrt ist grundsätzlich möglich. Um einen Schulartwechsel zu beantragen, reicht man den Antrag auf Studiengangänderung beim Studierendensekretariat ein.

Wer prüft die bereits erbrachten Leistungen in den Studienfächern?

Die Anerkennung der bisher erbrachten Leistungen bei einem Wechsel erfolgt über das Hochschulprüfungsamt. Dieses wird nach der Einreichung des Antrags vom Studierendensekretariat kontaktiert und die Leistungen werden dort auf Anerkennung geprüft.

Wer prüft die bereits absolvierten Praktika?

Mit dem Wechsel der Zielschulart ändern sich auch die Vorgaben für die Anerkennung der Vertiefenden Praktika. Das ZfL prüft in Rücksprache mit dem Ministerium für Bildung die bereits absolvierten Praktika auf Anerkennung.

Sonderfall: Wechsel in das Lehramt an Grundschulen

Bei dem Lehramt an Grundschule handelt es sich um einen neuen im Wintersemester 2020/21 aufgenommenen Studiengang an der Universität Trier. Ein Wechsel ist im Bachelor unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Genauere Informationen zum Wechsel findet man unter Lehramt an Grundschulen.