major subject "european and international law"


1. Studienziel und Gegenstand

Der  Schwerpunktbereich setzt sich aus einem Grundmodul und den beiden Vertiefungsmodulen „ Recht des internationalen Handels“ sowie „ Völker- und Europarecht“ zusammen.

Der Besuch des Grundmoduls sowie eines der beiden Vertiefungsmodule ist für alle Teilnehmer des Schwerpunktes verbindlich.

Die Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs verteilen sich auf das 5. und 6. Fachsemester, wobei auf das Grundmodul 10 SWS und auf die Vertiefungsmodule „Recht des internationalen Handels“ 6 SWS und „ Völker- und Europarecht“ 8 SWS entfallen.


2. Veranstaltungsprogramm

Veranstaltungen im Grundmodul

Im gemeinsamen Grundmodul sollen die Studierenden die Veranstaltungen Einführung in die Rechtsvergleichung, Einführung in das Internationale Privatrecht, die Vertiefungsveranstaltungen im Völker- und Europarecht, die Veranstaltung zum Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie die Veranstaltung zum Europäischen Prozessrecht hören. Das Grundmodul hat einen Umfang von 10 SWS.

Der Stoff des Grundmoduls ist Prüfungsstoff der Schwerpunktbereichsprüfung, nämlich sowohl für diejenigen Studierenden, die „Recht des Internationalen Handels“ als Vertiefungsmodul wählen, als auch für die Studierenden, die „Völker- und Europarecht“ als Vertiefungsmodul wählen.

(1) Einführung in die Rechtsvergleichung (2 SWS)
Ziele und Methoden; Einführung in den angloamerikanischen, den romanischen sowie den deutschen Rechtskreis; Vergleich ausgewählter Rechtsinstitute des Zivilrechts.

(2) Einführung in das Internationale Privatrecht (2 SWS)
Die Pflichtveranstaltung gibt einen Überblick über Funktion und Methoden des Internationalen Privatrechts. Im Überblick werden allgemeine Lehren sowie die für die einzelnen Rechtsgebiete geltenden Anknüpfungsregeln dargestellt. Es handelt sich hierbei um eine für alle Studenten angebotene Veranstaltung, die jedoch für Studenten des SPB 6 besonders wichtig ist.

(3) Vertiefungsveranstaltung im Europarecht (2 SWS)
In der Veranstaltung werden Gebiete vertieft behandelt, die im Pflichtfachprogramm nur im Überblick gelesen werden konnten. Dazu gehören:
- Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechte
- institutionelle Fragen

(4) Vertiefungsveranstaltung im Völkerrecht (2 SWS)
Die Veranstaltung baut auf die Pflichtveranstaltung Grundzüge des Völkerrechts auf und kann daher vertiefend besondere Bereiche des Völkerrechts darstellen:
- Rechte und Pflichten der Staaten sowie Staatenverantwortlichkeit
- Wirtschaftsvölkerrecht (WTO)
- Das Recht der internationalen Organisationen
- Beilegung internationaler Streitigkeiten

(5) Wettbewerbs- und Kartellrecht (1 SWS)

(6)  Europäisches Prozessrecht (1 SWS)
In der Veranstaltung werden verfahrensrechtliche Fragen vor dem EuGH und dem Gericht 1. Instanz behandelt.

 

Veranstaltungen im Vertiefungsmodul
Ab dem 6. Semester werden zwei Vertiefungsmodule angeboten, von denen jedoch nur eines belegt werden muss.

a) Vertiefungsmodul „Recht des internationalen Handels“
Im Vertiefungsmodul "Recht des Internationalen Handels" werden vertiefende Lehrveranstaltungen auf dem Gebiet des internationalen Handelsrechts angeboten. Das Vertiefungsmodul soll einen Umfang von 6 SWS haben.

Die Veranstaltungen werden in Form von Vorlesungen, des Klausurenkurses und Seminaren durchgeführt.

(1) Recht des Internationalen Handels (2 SWS)
Die Veranstaltung befasst sich mit den für den internationalen Handel relevanten Aspekten des Internationalen Privatrechts, etwa

- Schuldverträgen
- Produkthaftung
- Wettbewerbsrecht
- Kreditsicherheiten
- Gesellschaftsrecht

sowie dem Europäischen und Internationalen Einheitsrecht. In diesem Teil befasst sich die Veranstaltung schwerpunktmäßig mit dem UN-Kaufrecht, geht daneben aber auch auf weitere Ansätze zur Vereinheitlichung des internationalen Handelsrechts ein, so etwa auf die UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts und das Internationale Formularwesen (z.B. INCOTERMS). Auch wird hier ein Überblick zur internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit gegeben.

(2) Internationales Zivilverfahrensrecht (1 SWS)
Die Veranstaltung befasst sich schwerpunktmäßig mit den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Internationalen Zivilverfahrensrechts, insbesondere

- Brüssel I-VO (Zivil- und Handelssachen)´
- Brüssel II-VO (Ehe- und Sorgerechtssachen)´
- ZustellungsVO
- VO über Beweisaufnahme im Ausland
- InsolvenzVO,

(3) Klausurenkurs (1 SWS)
Anhand von Klausurfällen wird der Stoff der Vorlesungen wiederholt und vertieft. Es werden jedes Semester zwei Klausuren im Rahmen des examensvorbereitenden Klausurenkurses angeboten.

(4) Seminar (2 SWS, ggf. geblockt)
Jedes Semester wird zu einem ausgewählten Gebiet des Internationalen Handels- oder Zivilverfahrensrechts ein Prüfungsseminar angeboten, in dessen Rahmen eine Studienarbeit als Prüfungsleistung für das Staatsexamen (Schwerpunktbereichsprüfung) anzufertigen ist. Änderungen sind wegen Neubesetzung der zuständigen Professur vorbehalten.

 
b) Vertiefungsmodul „Völker- und Europarecht“
Im Vertiefungsmodul "Völker- und Europarecht" sollen vertiefende Lehrveranstaltungen auf dem Gebiet des europäischen und internationalen Rechts angeboten werden. Aufgrund des umfangreichen Grundmoduls soll das Vertiefungsmodul einen Umfang von in der Regel 6 SWS haben.

Die Veranstaltungen können dabei in Form von Vorlesungen, Seminaren oder Kolloquien durchgeführt werden      

(1) Besondere Bereiche des Europarechts (2 SWS)
Thematisch werden die Politikbereiche der Union (insb. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Außenbeziehungen, Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Wettbewerbsrecht)  behandelt.

(2) Besondere Bereiche des Völkerrechts (2 SWS) 
- Menschenrechtsschutz
- Seerecht
- Wirtschaftsrecht
- Friedenssicherung

(3) Kolloquium über aktuelle Entscheidungen des EuGH/EuG (1 SWS)
Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse in der praktischen Lösung von Fällen.

(4) Seminar (2 SWS, ggf. geblockt)
Jedes Semester wird zu einem ausgewählten Gebiet des Völker- oder Europarechts ein Prüfungsseminar angeboten, in dessen Rahmen eine Studienarbeit als Prüfungsleistung für das Staatsexamen (Schwerpunktbereichsprüfung) anzufertigen ist.

(5) Klausurenkurs (1 SWS)
Zum Klausurenkurs:
Es wird keine besonderen Zulassungsvoraussetzung für das Ablegen der Schwerpunktbereichsprüfung etwa nach Art des „Wahlfachgruppenscheines“ nach altem Prüfungsrecht geben. Pro Semester werden jedoch zwei Klausuren zu Übungszwecken angeboten. Diese Klausuren sind nach Inhalt und Umfang dem Niveau der Aufsichtsarbeiten der Schwerpunktbereichsprüfung nachempfunden, d. h. sie können sowohl den Stoff des Grundmoduls als auch den Stoff des jeweils gewählten Vertiefungsmoduls zum Inhalt haben. Möglich ist daher eine gemeinsame Klausur für alle Studenten des SWB 6, die sich inhaltlich auf das Grundmodul beschränkt. Möglich sind auch getrennte Klausuren, die zusätzlich zum Grundmodul den Stoff des jeweiligen Vertiefungsmoduls enthalten. Gegenstand der Klausuren können dabei sowohl Falllösungen als auch Themenfragen sein. Zur Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsprüfung wird dringend empfohlen, an diesen Klausuren teilzunehmen.


3. Prüfung
Die auch die Schwerpunktbereichsprüfung regelnde TStudPO und andere wichtige Hinweise sind auf der Homepage des Prüfungsamtes unter  www.uni-trier.de/uni/fb5/pruefungsamt/index.htm zu finden. Die Schwerpunktbereichsprüfung kann im Anschluss an das 6. Semester abgelegt werden. Die Teilnahme an einem Prüfungsseminar ist unter den in der TStudPO festgelegten Voraussetzungen auch schon im 6. Semester möglich.

a) Besonderheiten betreffend das Vertiefungsmodul „Recht des Internationalen Handels“
Die Schwerpunktprüfung setzt sich aus einem Seminar, einer Klausur und einer mündlichen Prüfung zusammen und wird jedes Semester angeboten.

Die Aufsichtsarbeiten werden im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der staatlichen Pflichtfachprüfung stattfinden, d. h. einige Tage vor oder nach der staatlichen Pflichtfachkampagne.

Die Aufsichtsarbeiten erstrecken sich auf die Themenbereiche des Grundmoduls und des gewählten Vertiefungsmoduls.

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die dem Schwerpunktbereich zuzuordnenden Pflichtfächer, das Grundmodul sowie das vom Teilnehmer gewählte Vertiefungsmodul.

Prüfungsrelevant sind auch die Inhalte der von den externen Lehrbeauftragten gelesenen Veranstaltungen (beispielsweise die von Prof. Dr. Pirrung im SS 2007 gehaltene Veranstaltung „Internationales Zivilverfahrensrecht“).

 
b) Besonderheiten betreffend das Vertiefungsmodul „Völker- und Europarecht“
In jedem Semester finden eine Aufsichtsarbeit und ein Prüfungsseminar statt. Die Aufsichtsarbeit wird im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der staatlichen Pflichtfachprüfung stattfinden, d. h. einige Tage vor oder nach der staatlichen Pflichtfachkampagne.

Die Aufsichtsarbeit erstreckt sich auf die Themenbereiche des Grundmoduls und des gewählten Vertiefungsmoduls. Dies bedeutet, daß sich die Kandidaten auch auf Prüfungsaufgaben vorbereiten müssen, die Grundzüge der Rechtsvergleichung bzw. des Internationalen Privatrechts zum Inhalt haben.

Die mündliche Prüfung im Schwerpunktbereich umfasst das Grundmodul sowie das vom Teilnehmer gewählte Vertiefungsmodul.

Prüfungsrelevant sind auch die Inhalte der von den externen Lehrbeauftragten gelesenen Veranstaltungen (z. B. im Sommersemester 2007 diejenigen von Dr. Gross und Dr. Landwehr sowie von Frau Hackspiel, LL.M.). Grundsätzlich gilt, daß der Prüfungsstoff nicht vollumfänglich in den Veranstaltungen behandelt werden kann, sondern sich die Kandidaten auch im Wege des Selbststudiums auf die Schwerpunktbereichsprüfung vorbereiten müssen, um diese erfolgreich zu bestehen.