Abfallbeauftragte*r

Ein*e Abfallbeauftragte*r ist aktuell nicht bestellt, da die Voraussetzungen dafür nach dem Kreislaufwirtschaftgesetz nicht gegeben sind. Zum Thema Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle aus den Laboren und technischen Abteilungen ist die/der Entsorger*in der richtige Ansprechpartner*in. Ausgenommen sind die Entsorgung und die Verwertung des Hausmülls (Abt. I) und radioaktiver Abfälle (Strahlenschutzbeauftragte*r).

 

FunktionNameMailTelefonRaum
AbfallbeauftragterN.N.   
Entsorger

Sascha Herbst

herbsts@uni-trier.deTel.: +49 651 201-4184A16

Die/der Entsorger*in holt die Sonderabfälle (Formular 1) und den E-Schrott (Formular 2) nach schriftlicher Anmeldung  mittwochs und freitags jeweils zwischen 8 und 15 Uhr ab.