Einreise und Visa
Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) wird je nach Staatsangehörigkeit ein Visum benötigt. Deshalb informieren Sie sich bitte bei einer deutschen diplomatischen oder konsularischen Vertretung in Ihrem Heimatland über die gültigen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.
Das Visum beantragen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.
- Deutsche Botschaften weltweit
- Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
- Visabestimmungen (z.B. Gebühren, Beantragungsdauer, Verfahren)
Das Visum wird in Abhängigkeit zum Aufenthaltsgrund erteilt. Achten Sie darauf, dass Sie ein Studiumvisum oder ein Bewerbervisum beantragen. Ein Touristenvisum, ein Sprachkurs-Visum oder ein Au-pair-Visum kann nicht in ein Studiumvisum umgewandelt werden. In diesen Fällen müssten Sie nach Ablauf des Visums die BRD verlassen.
Tipp: Bei der Beantragung des "Visums zu Studienzwecken" ist unter anderem der Zulassungsbescheid der Universität Trier vorzulegen. Aber auch wenn Sie den Zulassungsbescheid der Universität Trier noch nicht erhalten haben, können Sie bereits ein "Bewerbervisum" beantragen. Dieses kann nach der Einreise von der zuständigen Behörde in Trier in eine "Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken" umgewandelt werden, wenn inzwischen die Zulassung zum Studium erfolgt ist. Rechnen Sie mit einer mehrwöchigen, gegebenenfalls auch mehrmonatigen Bearbeitungszeit und beantragen Sie Ihr Visum frühzeitig!
Wenn Sie für Ihre Einreise kein Visum benötigen und kein(e) EU-Bürger:in sind, müssen Sie dennoch nach der Anreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bitte stellen Sie vor der Anreise unbedingt sicher, dass Sie die dafür notwendigen finanziellen Mittel nachweisen können!
Hilfreiche Links
Sie benötigen genauere Informationen bezüglich der wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen, die einen legalen Aufenthalt in Deutschland erlauben? ► Einreise & Aufenthalt