Aufstiegsstipendium – die Studienförderung für Berufserfahrene

Das Bewerbungsportal ist ab jetzt bis zum 10. Juni 2024 geöffnet!

Bis zum 10. Juni 2024 ist es für Studieninteressierte und Studierende mit Berufserfahrung noch möglich, sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung um die Aufstiegsstipendien zu bewerben. Das Förderprogramm unterstützt Berufserfahrene, die besonderes Talent und Engagement bewiesen haben, bei der Durchführung eines ersten Hochschulstudiums.

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und mehrjähriger Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium.

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.aufstiegsstipendium.de,im aktuellen Online-Flyer sowie in dem nachfolgenden YouTube-Videos: Erklärvideo zum Aufstiegsstipendium, Video zur ideellen Förderung bei der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, Interviews mit StipendiatInnen (Video 1, Video 2) und Verschiedene längere Videointerviews mit Stipendiatinnen und Stipendiaten in einer Playlist.

Bewerbungen sind bereits vor Beginn des Studiums und bis zum Ende des zweiten Semesters möglich. Jährlich werden über 1.000 Aufstiegsstipendien vergeben.

Ein Vollzeitstudium wird monatlich mit 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld gefördert. Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Für berufsbegleitend Studierende beträgt die Förderung 2.900 Euro im Kalenderjahr. Die Leistungen sind eine Pauschale und einkommensunabhängig.

 

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung, Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung
  • noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist vor Beendigung des zweiten Studiensemesters noch möglich)
  • ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, u.a. durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr). Eine weitere Möglichkeit ist die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platzierung unter den ersten drei). Schließlich kann auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium qualifizieren. Bitte reichen Sie nur dann einen Arbeitgebervorschlag ein, wenn Sie die berufliche Leistungsfähigkeit nicht über eine der beiden anderen genannten Möglichkeiten belegen können.

Weitere Informationen und FAQ

Website Aufstiegsstipendium - Studieren mit Berufserfahrung
Bewerbungshinweise
CAMPUSnews-Artikel "Der Praktiker unter den Studierenden"

Stipendienberatung der Universität Trier

Dr. Agnes Schindler
stipendienuni-trierde
stipendien.uni-trier.de