Abschied von Prof. Dr. Alexander Proelß als Direktor des IRP

Zum Ende des Jahres 2018 hat es eine wichtige Änderung im Vorstand des Instituts für Rechtspolitik gegeben: Herr Prof. Dr. Alexander Proelß ist auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausgeschieden.

Hintergrund ist sein Wechsel von der Universität Trier an die Universität Hamburg, wo er seit dem Wintersemester 2018/19 den Lehrstuhl für internationales Seerecht und Umweltrecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an der dortigen Fakultät für Rechtswissenschaft übernommen hat. Dem Seevölkerrecht galt von jeher das besondere Forschungsinteresse von Herr Proelß. Er zählt auf diesem Gebiet zu den profiliertesten Kennern der Materie und genießt national und international höchste Reputation. Mit dem Ruf auf diesen Lehrstuhl, noch dazu an einer Universität mit einem traditionellen Schwerpunkt im Seerecht und in einer Stadt, in welcher der Internationale Seegerichtshof seinen Sitz hat, ergab sich für ihn die einmalige Möglichkeit, diesen Forschungsinteressen in vollem Umfang nachgehen zu können. Die gemeinsamen Bemühungen von Universität, Fachbereich und IRP, Herrn Proelß zu einem Bleiben in Trier zu bewegen, konnten daher keinen Erfolg haben.

Für das IRP bedeutet das Ausscheiden von Herrn Proelß eine Zäsur und einen Verlust. Herr Proelß ist im Jahre 2015 als Nachfolger von Herrn Prof. Dr. Gerhard Robbers – nach dessen Ernennung zum Staatsminister der Justiz und für Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz – in den Vorstand des Instituts eingetreten und vertrat darin fachlich den Bereich des Öffentlichen Rechts, insbesondere des Staats- und Verfassungsrechts. Er hat sich in der Zeit seiner Mitwirkung auf vielfältige Weise engagiert. Besonders hervorzuheben ist die gemeinsam mit dem Landtag des Landes Rheinland-Pfalz im Oktober 2017 veranstaltete, rechtsvergleichende Tagung zu dem Thema „Funktionsbedingungen unabhängiger Verfassungsgerichtsbarkeit“ sowie die hieraus hervorgegangene Ringvorlesung über Systeme verfassungsrechtlicher Kontrolle in verschiedenen europäischen Ländern im Wintersemester 2018/19. Letztere hat er auch nach seinem Wechsel nach Hamburg noch maßgeblich betreut. Zu erwähnen ist zudem die Übernahme der wissenschaftlichen Leitung einer Veranstaltungsreihe mit dem Titel „Energierechtsdialog“, die von der Gesellschaft für Rechtspolitik federführend organisiert wurde und in der die rechtlichen, insbesondere die finanzverfassungsrechtlichen und europarechtlichen Fragen der sog. Energiewende beleuchtet werden sollten. Hier hat er zusätzlich seine umweltrechtliche Expertise einbringen können und maßgeblich zum Gelingen des Projekts beigetragen.

Das Institut verliert mit seinem Weggang nicht nur einen herausragenden Wissenschaftler, sondern auch einen menschlich hoch geschätzten Kollegen und Freund. Alle Mitarbeiter des IRP wünschen ihm und seiner Familie, die ebenfalls bereits ihren Lebensmittelpunkt vor die Tore der Hansestadt verlegt hat, für die Zukunft alles erdenklich Gute.