Urteil der Woche (KW 14)

Spendenabzug bei Schenkung an den zusammenveranlagten Ehegatten unter einer Auflage

Eine Schenkung unter einer Auflage, durch die der empfangende Ehegatte verpflichtet wird, einen Teilbetrag an eine steuerbegünstigte Körperschaft zu spenden, ist als Sonderausgabe (§ 10b EStG) berücksichtigungsfähig. Es liegt Freiwilligkeit vor, da der Empfänger die rechtliche Verpflichtung freiwillig eingegangen ist. Die Spende ist auch unentgeltlich, da das Behaltendürfen des „Nettobetrags“ der Schenkung nicht als Gegenleistung anzusehen ist. Die erforderliche wirtschaftliche Belastung ergibt sich aus § 26b EStG, da die Belastung des Ehemannes der Frau bei Zusammenveranlagung zugerechnet wird. Dies entschied der BFH mit Urteil vom 15.01.2019 (X R 6/17). Im Streitfall hatte der Mann seiner Frau 400.000 € geschenkt, von denen sie 130.000 € spenden sollte. Da unklar ist, ob die Grundlage im konkreten Fall ein Schenkungsvertrag oder ein Auftragsverhältnis war, hob der BFH das Urteil des FG auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück.