Urteil der Woche (KW16)

Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

Eine Entschädigungszahlung für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, die das Recht absichert, das Grundstück als Überflutungsfläche zu nutzen, stellt - lt. BFH-Urteil vom 21.11.2018 VI R 54/16 - keine Einnahme für eine Nutzungsüberlassung gem. § 11 Abs. 1 S. 3 EStG dar. Die Klägerin erhielt für die Eintragung der Dienstbarkeit an dem Grundstück ihres landwirtschaftlichen Betriebsvermögens eine Zahlung iHv 17.729 €. Das FA versteuerte den Betrag als Betriebseinnahme im Zuflusszeitpunkt entgegen dem Begehren der Klägerin, die Zahlung auf 10 Jahre zu verteilen. Der BFH entschied, dass keine Nutzung iSd § 11 Abs. 1 S. 3 EStG vorliegt, weil die Zahlung für die Verwertung, die gerade keine Nutzung darstellt, des Grundbesitzes durch dingliche Belastung geleistet wurde. Die Nutzung als Überflutungsfläche war nicht die Gegenleistung für die Zahlung, sondern die Eintragung der Dienstbarkeit.