Urteil der Woche (KW 32)

Heute stellen wir euch ein interessantes Urteil zur doppelten Haushaltsführung vor: Der BFH entschied, dass Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat nicht unter die Deckelung der Kosten für die Unterkunft gem. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG (1.000 €) fallen, sondern unbegrenzt unter den allgemeinen Voraussetzungen der Nr. 5 abziehbar sind.

UdW KW 32