Urteil der Woche (KW 33)

In dem Urteil, das wir euch heute vorstellen, wird der Begriff des "notwendigen Betriebsvermögens" konkretisiert: Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum notwendigen BV eines Einzelunternehmens, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche Betätigung des Stpfl. entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen des Stpfl. zu gewährleisten. Auch eine nur mittelbar über die Beteiligungsgesellschaft bestehende Geschäftsbeziehung kann ausreichen.

UdW KW 33