Heute haben wir ein interessantes Urteil für alle Fußballfans: Der BFH hat entschieden, dass eine ratenweise vergütete Provision für eine Vermittlung eines Profifußballers, entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) UStG, nicht bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Vermittlungsleistung erbracht wurde, entsteht. In einem solchen Fall kann sich der Vermittler direkt auf Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL berufen und die Umsatzsteuer entsteht erst mit Vereinnahmung der Zahlung.