Urteil der Woche (KW 48)

Heute ein kleines Update zum Begriff der "Veräußerung" gem. § 23 EStG: Eine Veräußerung umfasst nicht den Eigentumsverlust durch Enteignung, da der Steuerpflichtige auf eine solche keinen Einfluss hat. Das hat der BFH in seinem Urteil vom 23.07.2019 (IX R 28/18) klargestellt.

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=pm&nr=42025&fbclid=IwAR2ULW7oiekGl4JilfGiZlthX7R2u55jRkdE0iR9Jf-U9nVdsxjUdMj0o0s