Wichtige Hinweise zu Abgabefristen von Hausarbeiten (aktualisiert)

(14.05.2020) - Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise zu Hausarbeiten und Abschlussarbeiten:

Alle Fristen von Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeiten) und schriftlichen Ausarbeitungen (Hausarbeiten, Portfolios, Protokolle), werden pauschal um zwei Monate verlängert (Beispiel: Ist der eigentliche Abgabetermin der 20. März, so wird dieser auf den 20. Mai 2020 verlängert). Diese Regelung gilt für Arbeiten, die bis 1.10.2020 angemeldet werden.

Weitere Erläuterungen: https://www.uni-trier.de/index.php?id=73091

Wir bitten um Verständnis, dass wir in der Zwischenzeit auch als Lehrende nur eingeschränkt erreichbar sind. Sprechstunden sollen – wenn möglich – telefonisch oder elektronisch stattfinden.