Anmeldung zur Bachelor- / Masterarbeit

Aktuelle Änderungen aufgrund der derzeitigen Situation (Coronavirus)

Das Anmeldeformular für die Bachelor- bzw. Masterarbeit können Sie auf Nachfrage per E-Mail bei der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin im Hochschulprüfungsamt erhalten.

Hinweis für Studierende:

Nach Erhalt des Antrags zur Anmeldung der Bachelor- oder Masterarbeit diesen bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Anschließend leiten Sie den Antrag bitte als Scan an Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Hochschulprüfungsamt und Ihren Erst- und Zweitprüfer weiter. Die Prüfer können dann zusammen mit Ihrem Scan der zuständigen Sachbearbeiterin im Hochschulprüfungsamt eine Bestätigungs-E-Mail zukommen lassen. Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Datum der Bestätigungs-E-Mail des Erstprüfers.

Eine postalische Zusendung des Antrages mit Unterschrift der Prüfer ist natürlich auch jederzeit möglich. In diesem Fall müssen die Prüfer in dem jeweiligen Namensfeld auf dem Antrag Datum und Unterschrift eintragen. Ab dem eingetragenen Datum des Erstprüfers wird die Abgabefrist berechnet.

Die in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Universität Trier vorgesehenen Bearbeitungszeiten werden zurzeit pauschal um zwei Monate verlängert, d.h. die Bearbeitungszeit verlängert sich bei Bachelorarbeiten von drei (B.Ed.) und vier (B.A. bzw. B.Sc.) Monaten auf fünf bzw. sechs Monate und bei Masterarbeiten von sechs Monaten auf acht Monate.

Das Abgabedatum (inkl. der Verlängerung um zwei Monate) wird nach der Bearbeitung des Antrags von der Sachbearbeiterin im Hochschulprüfungsamt in PORTA eingetragen und Ihnen per E-Mail mitgeteilt (Prüfer in Kopie der E-Mail).

Die Arbeit muss gemäß der Allgemeinen Prüfungsordnung beim Hochschulprüfungsamt in gebundener Form und in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Sollte eine Bindung der Arbeit nicht mehr möglich sein, wird die fristgerechte Abgabe durch drei ausgedruckte Versionen oder eine elektronische Version (PDF) an die zuständige Sachbearbeiterin im Hochschulprüfungsamt gewahrt. Sollte die Abgabe durch eine elektronische Version erfolgen, muss zeitnah eine ausgedruckte Version per Post nachgereicht werden. Bitte denken Sie daran, die unterschriebene eidesstattliche Erklärung mit einzubinden bzw. beizufügen.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an pruefunguni-trierde.

Siehe auch: https://www.uni-trier.de/index.php?id=18269